Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips (Stichwörter: "Solidarprinzip", "Generationenvertrag") und stellt eine soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge dar. Damit unterscheidet sie sich von privaten, karitativen oder berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen. Die Sozialversicherung umfasst heute die Zweige Kranken-, Unfall-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. (www.bundesfinanzministerium.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema "Sozialversicherung":
Tabellen:
Datenquellen:
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.