Belegarzt
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:Niedergelassener oder ein anderer nicht am Krankenhaus angestellter Arzt, dem von einem Krankenhausträger auf vertraglicher Basis Krankenhausbetten (Belegbetten) zur Verfügung gestellt worden sind, um Patienten (Belegpatienten) der eigenen Fachrichtung stationär zu behandeln. Der Belegarzt rechnet direkt mit dem Patienten oder den Sozialleistungsträgern ab. Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und des Personals des Krankenhauses zahlt er dem Krankenhausträger eine Vergütung (Nutzungsentgelt).
Ausgewählte Informationen zum Thema "Belegarzt":
Tabellen:
- Krankenhäuser, Ärztliches Personal, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
- Krankenhäuser, Ärztliches Personal, u.a. nach Geschlecht und Facharzt-/Schwerpunktkompetenz (ab 2018)
- Krankenhäuser, Ärztliches Personal, u.a. nach Geschlecht und Gebietsbezeichnung (bis 2017)
- Krankenhäuser, Ärztliches Personal, u.a. nach Region
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Ärztliches Personal, u.a. nach Geschlecht und Facharzt-/Schwerpunktkompetenz (ab 2018)
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