Pflegebedürftige (Anzahl und Quote). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2019, Alter: Alle Altersgruppen, Geschlecht: Alle Geschlechter
Region | Pflegebedürftige | ||
---|---|---|---|
Pflegebedürftige absolut ![]() ![]() | Pflegequote Info ![]() ![]() | Anteil der Altersgruppen in % Info ![]() ![]() | |
![]() | 4.127.605 | 5,0 | 100,0 |
Baden-Württemberg | 471.913 | 4,3 | 100,0 |
Bayern | 491.996 | 3,7 | 100,0 |
Berlin | 158.482 | 4,3 | 100,0 |
Brandenburg | 153.971 | 6,1 | 100,0 |
Bremen | 34.576 | 5,1 | 100,0 |
Hamburg | 77.325 | 4,2 | 100,0 |
Hessen | 310.653 | 4,9 | 100,0 |
Mecklenburg-Vorpommern | 102.996 | 6,4 | 100,0 |
Niedersachsen | 456.255 | 5,7 | 100,0 |
Nordrhein-Westfalen | 964.987 | 5,4 | 100,0 |
Rheinland-Pfalz | 202.708 | 5,0 | 100,0 |
Saarland | 55.318 | 5,6 | 100,0 |
Sachsen | 250.812 | 6,2 | 100,0 |
Sachsen-Anhalt | 129.672 | 5,9 | 100,0 |
Schleswig-Holstein | 130.349 | 4,5 | 100,0 |
Thüringen | 135.592 | 6,4 | 100,0 |
Auslandsempfänger/-innen | . 1) | . 1) | . 1) |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
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Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Pflegestatistik, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/Ansprechpartner, Informationen zur Methodik)
- Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt (Informationen zu Datenquelle/Ansprechpartner, Informationen zur Methodik)
- 2017: Weiblich einschließlich "ohne Angabe" (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht. Ab 2019: Personen mit "divers" bzw. "ohne Angabe" (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf "männlich" oder "weiblich" verteilt.
- Stichtag ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres.
- Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Ursache hierfür ist vor allem, dass der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen oder dem Pflegegeld durch die Reform auf das 1,5fache des bisherigen Betrages gestiegen ist. Werden also zum Beispiel 50 Prozent der Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht nun daneben noch ein 100-prozentiger Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. (Zuvor galt als Leistungsobergrenze das Pflegegeld oder die ambulante Sachleistung.)
Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Diese erhalten in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und sind somit bereits bei der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Bis 2008 können bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger/-innen von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten.
Durch die geänderte Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen 2009 mit den vorherigen Erhebungen etwas eingeschränkt. Der damit verbundene Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate bei der Pflegestatistik 2009 dürfte im bundesweiten Mittel circa einen Prozentpunkt betragen. Der Effekt bezieht sich nur auf die Gesamtzahl und nicht auf die prinzipielle zeitliche Vergleichbarkeit bei den einzelnen Leistungsarten. - 31.12.2011: Die Vergleichbarkeit der Daten über die Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu den Vorjahren ist eingeschränkt - der Anstieg wird im bundesweiten Mittel zu hoch ausgewiesen. Somit ist auch der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt überzeichnet. Diese Angaben basieren auf Datenlieferungen der Pflegekassen.
- 1) Für die Berichtsjahre 2003 und 2005 werden die Auslandsempfänger/-innen gesondert ausgewiesen.
- Die Angaben für das Jahr 2019 wurden am 16.12.2020 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region (1999-2015) .
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 3.46).
- Informationen zur Bevölkerung am Jahresende ab 2011 (Grundlage Zensus 2011) .
Zeichenerklärung
- . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 22.04.2021