Aktion zurückgesetzt! Informationen zur Handhabung der gestaltbaren Tabellen.
Umsatzstärkste ärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurden (Rang und in Prozent des Gesamtleistungsbedarfs). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2020
Gebührenordnungsposition | Sachverhalt |
Rang   | Anteil am Gesamtleistungsbedarf in Prozent   |
Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 | 9 | 1,0 |
Betreuung einer Schwangeren | 15 | 0,8 |
Alle genannten 20 umsatzstärksten Gebührenordnungspositionen insgesamt | | 32,5 |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) | 12 | 0,8 |
Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr (frauenärztlich) | 8 | 1,1 |
Zusatzpauschale Kardiologie II | 17 | 0,8 |
Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung) | 16 | 0,8 |
Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr (orthopädisch) | 20 | 0,7 |
Magnetresonanztomographische (MRT) Untersuchung von Teilen der Wirbelsäule | 14 | 0,8 |
Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr | 3 | 3,3 |
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V | 1 | 6,1 |
Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung | 18 | 0,8 |
Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (hausärztlich) | 5 | 2,4 |
Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (hausärztlich) | 4 | 2,5 |
Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung | 2 | 3,3 |
Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist | 6 | 2,2 |
Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres (hausärztlich) | 7 | 1,7 |
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V | 13 | 0,8 |
Magnetresonanztomographische (MRT) Untersuchung der Extremitäten außer der Hand, des Fußes | 19 | 0,7 |
Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) | 10 | 0,9 |
Psychotherapeutische Sprechstunde | 11 | 0,9 |
Die Tabelle wurde am 07.06.2023 14:34 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
Interaktive Grafiken
Datenquelle(n)/Ansprechpartner
Definition(en)
Anmerkung(en)
- Aufgrund des in den Jahren 2005 und 2008 reformierten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sind die Zahlen nur bedingt vergleichbar. Im Zuge der Gesundheitsreform 2000 wurde zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein hausärztlicher Honorarteil geschaffen und mit entsprechenden Abrechnungsverboten für andere Facharztgruppen belegt.
Am 1. April 2005 trat der reformierte EBM, der während seiner Entwicklungs- und Einführungsphase auch als EBM 2000plus bezeichnet wurde, in Kraft. Hierbei wurde nicht nur die Struktur des bisher geltenden EBM vollkommen überarbeitet, sondern auch die Grundlagen der Kalkulation erneuert. Diagnose und Behandlung wurden aufgewertet, der Einsatz von Technik abgewertet. Bisherige Einzelleistungen wurden zu Komplexen und Pauschalen zusammengeführt. Anhänge mit Informationen z.B. zu nicht gesondert abrechnungsfähigen und in Komplexen enthaltenen Leistungen komplettieren den EBM. Mit dem EBM 2008 hat sich auch diese Struktur geändert. Die einzelnen Leistungen sind großteils in Pauschalen zusammengefasst. Bei den Fachärzten gibt es eine arztgruppenspezifische Grundpauschale, die unter anderem den Ordinationskomplex, die Gesprächsleistung und den Konsultationskomplex beinhalten soll.
Aktualität der Daten Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
- Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 27.07.2022 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 07.06.2023