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Startseite > Gesundheitsversorgung > Medizinische Verfahren, Medizinische Untersuchungen und Behandlungen > Operationen und Prozeduren in Krankenhäusern > Datenquelle: DRG-Statistik PEPP-Statistik

DRG-Statistik PEPP-Statistik


Datenquelle:Entgeltsysteme im Krankenhaus
DRG-Statistik und PEPP-Statistik
Kontakt:                            
- Ansprechpartner:Statistisches Bundesamt [Destatis] - Zentraler Auskunftsdienst
- Datenhalter:Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11
- Straße:Gustav-Stresemann-Ring 11
- Postleitzahl/Ort:65189 Wiesbaden
- Telefon:+49 611 75-2405
- Kontaktformular:https://www.destatis.de/kontakt
- Internet:https://www.destatis.de
Erhebungsanlass/-zweck:Bei der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) handelt es sich um eine jährliche Vollerhebung. Sie erstreckt sich auf alle Krankenhäuser, die nach dem DRG-Vergütungssystem abrechnen und dem Anwendungsbereich des § 1 KHEntgG unterliegen. Einbezogen sind darin auch Krankenhäuser der Bundeswehr, soweit diese Zivilpatienten behandeln und Kliniken der Berufsgenossenschaften, soweit die Behandlungskosten nicht von der Unfall- sondern der Krankenversicherung vergütet werden. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser.

Leistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nach § 17d Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden im Rahmen der PEPP-Statistik nachgewiesen. Diese umfasst Fachkrankenhäuser und selbstständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Rechtsgrundlage:Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) i. V. m. § 28 Abs. 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:Die Krankenhäuser übermitteln jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ihre Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
Berichtsweg:Bei der vorliegenden Erhebung handelt es sich um eine Sekundärstatistik. Nach § 21 KHEntgG sind die Krankenhäuser verpflichtet, genau definierte krankenhausbezogene Struktur- und fallbezogene Leistungsdaten bereitzustellen. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ihre Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Gemäß § 21 Absatz 3 KHEntgG erhalten u. a. die Vertragsparteien auf Bundes- und Landesebene, die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und das Statistische Bundesamt Daten aus dem Datenpool nach § 21 KHEntgG.
Untersuchungsobjekt:Neben soziodemographischen Merkmalen der Patientinnen und Patienten (z.B. Alter, Geschlecht, Postleitzahl) werden insbesondere die Erkrankungsart nach Haupt- und Nebendiagnosen, Operationen und Prozeduren, Verweildauer und Fachabteilung sowie Art und Umfang der abgerechneten Fallpauschalen und pauschalierenden Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik erhoben.
Kreis der Befragten:Krankenhäuser nach § 1 KHEntgG und § 17d KHG sowie vollstationär behandelte Patientinnen und Patienten (Fälle).
Erhebung: 
- Instrumentarium:Die Zuordnung von Krankenhausfällen zu Fallpauschalen und pauschalierenden Entgelten wird anhand von Datensätzen mittels eines lizenzierten Computerprogramms (sogenanntem "Grouper") auf Basis der Diagnosen und Prozeduren sowie zusätzlichen fallbezogenen Merkmalen (z.B. Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten, Verweildauer, Dauer der maschinellen Beatmung usw.) generiert. Die Krankenhäuser übermitteln nach dem Datenexport die maschinenlesbaren und verschlüsselten Dateien mit den Daten nach § 21 KHEntgG an das InEK. Die Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt erfolgt jeweils jährlich bis zum 1. Juli.
- Periodizität:Jährlich.
- erstmalig:Auf Basis der DRG-Statistik stehen die Daten ab dem Berichtsjahr 2005 und auf Basis der PEPP-Statistik ab 2018 zur Verfügung.
- zuletzt:Entfällt.
Aufbereitung: 
- Periodizität:Jährlich.
Veröffentlichung: 
- regelmäßig:Im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes steht kostenlos eine ausführliche Darstellung der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern (4-Steller) zur Verfügung.

Ergebnisse zu den Operationen und Prozeduren bis auf Ebene der kodierbaren Endpunkte (6-Steller) können auf Anfrage zum Preis von 120 € direkt bei der Fachabteilung bezogen werden. Auch sind Sonderauswertungen (je nach Umfang und Aufwand u. U. kostenpflichtig) erhältlich.

Online-Datenbank

Daten u.a. zu Nebendiagnosen der Patientinnen und Patienten sowie Operationen und Prozeduren stehen im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung (IS-GBE) und in der GENESIS-Online Datenbank zur Verfügung.

Zugang zu Mikrodaten

Das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet die Statistik in seinem Datenangebot an.
- unregelmäßig:-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können nur nicht-stichprobenbedingte Fehler auftreten. Fehler in der Erfassungsgrundlage können beispielsweise dadurch entstehen, dass Datenlieferungen einzelner Krankenhäuser nicht fristgerecht oder nur unvollständig an das InEK übermittelt werden. In diesen Fällen käme es zu einer Untererfassung sowohl der Krankenhäuser als auch der Patientinnen und Patienten. Detaillierte Informationen, in wie weit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Elemente der Grundgesamtheit in der Erhebung enthalten sind, liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Auf Grund der Art der Daten als Abrechnungsdaten der Krankenhäuser ist aber davon auszugehen, dass weitestgehend eine vollständige Erfassung vorliegt.
Abzusehende Modifikationen:-
Vergleichbare Datenquellen:Verschiedene Merkmale der Krankenhäuser und der Krankenhauspatienten werden sowohl in den Grunddaten der Krankenhäuser als auch in den Diagnosedaten erfasst. Zum Teil weisen diese erhebliche Abweichungen (z. B. bei der Fallzahl und Verweildauer) auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der DRG-Statistik im Unterschied zu den Grund- und Diagnosedaten der amtlichen Krankenhausstatistik keine Einrichtungen und Patienten enthalten sind, die außerhalb des Geltungsbereichs des DRG-Entgeltsystems liegen. Dies sind vor allem psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen bzw. psychiatrisch und psychosomatisch behandelte Patientinnen und Patienten; sie werden im Rahmen der PEPP-Statistik nachgewiesen. Insofern sind diese Statistiken nur bedingt vergleichbar und vielmehr als gegenseitige Ergänzung zu betrachten.
Anmerkungen:-
Variablen:Vollstationäre Patientinnen und Patienten (Fälle)

Alter

Geschlecht

Wohnort

Behandlungsort

Erkrankungsart (Haupt- und Nebendiagnosen)

Operationen und Prozeduren

Verweildauer

Fachabteilung

Art und Umfang der abgerechneten Fallpauschalen

Art und Umfang der abgerechneten pauschalierenden Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik
Dokumentationsstand:09.06.2022



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