Ärztliche Leistungen
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Als ärztliche Leistungen gelten alle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von Ärzten anfallenden Untersuchungs- und Behandlungsleistungen mit Ausnahme der physikalisch-medizinischen Leistungen, diese werden im Hinblick auf das SHA unter den therapeutischen Leistungen verbucht. Für die Unterteilung der ärztlichen Leistungen in Grund-, Sonder-, Labor- und strahlendiagnostische Leistungen wurde auf die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ / GOZ) sowie den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM / BEMA) zurückgegriffen. Sie regeln für welche Leistungen und in welcher Höhe Ärzte von Privatpatienten bzw. von den gesetzlichen Krankenkassen Honorare fordern dürfen und eignen sich deshalb in besonderem Maße für eine detaillierte Darstellung der ärztlichen Leistungsstruktur.
Ausgewählte Informationen zum Thema Ärztliche Leistungen:
Tabellen:
- Gesundheitsausgaben in Mio. €
- Gesundheitsausgaben in Mio. €, je Einwohner
- Zuzahlungen der privaten Haushalte
Datenquellen:
Definitionen:
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