Altersrenten (Renten wegen Alters), Altersrente
Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen können Versicherte auf Antrag Altersrenten (Renten wegen Alters) erhalten.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Regelaltersrente: sie erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die Regelaltersgrenze wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: sie erhält, wer die Altersgrenze erreicht und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat. Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, können diese Altersrente frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1952 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
- Altersrente für langjährig Versicherte: sie erhält ohne Abschlag, die Altersgrenze erreicht und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Die Altersgrenze wurde bereits 2000 bis 2001 stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Derzeit erfolgt eine weitere stufenweise Anhebung der Altersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr für Versicherte, die nach dem 31.12.1948 geboren sind.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: sie erhält ohne Abschlag, wer die Altersgrenze erreicht hat, bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist oder berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht ist (gilt nur noch für vor dem 1.1.1951 geborene Versicherte) und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Die Altersgrenze wurde bereits 2001 bis 2003 stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Derzeit erfolgt eine weitere stufenweise Anhebung der Altersgrenze vom 63. auf das 65. Lebensjahr für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind.
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: sie erhält ohne Abschlag, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, entweder bei Beginn der Rente arbeitslos ist und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten innerhalb der letzten eineinhalb Jahre vor Beginn der Rente insgesamt 52 Wochen arbeitslos war oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, oder 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt hat, in den letzten zehn Jahren für acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat. Die Altersgrenze wurde 1997 bis 2001 stufenweise vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Diese Altersrente kann nur noch von Versicherten bezogen werden, die vor dem 1.1.1952 geboren sind.
- Altersrente für Frauen: sie erhält ohne Abschlag, wer das 65. Lebensjahr vollendet, nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als zehn Jahre (mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat. Die Altersgrenze wurde 2000 bis 2004 stufenweise vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Diese Altersrente kann nur noch von versicherten Frauen bezogen werden, die vor dem 1.1.1952 geboren sind.
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: sie erhält, wer die Altersgrenze erreicht und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt hat. Die Altersgrenze wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, stufenweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.
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