Ambulante ärztliche Behandlung
Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
Eine ambulante ärztliche Behandlung kann durch einen niedergelassenen Allgemein- oder Gebietsarzt oder in der Ambulanz (Poliklinik) eines Krankenhauses vorgenommen werden. Eine stationäre Krankenhausbehandlung liegt vor, sofern der Befragte mindestens eine Nacht in ein Krankenhaus aufgenommen und dort verpflegt, ärztlich behandelt oder auf sonstige Art medizinisch oder pflegerisch betreut wurde. Dabei zählen Einrichtungen in denen lediglich eine Überwachung ohne regelmäßige ärztliche Behandlung stattfindet (z.B. Anstalten zur Unterbringung Gebrechlicher oder Erholungsbedürftiger, Altersheime, Pflegeheime) nicht zu den Krankenhäusern. Bei gleichzeitiger stationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus gilt die stationäre Behandlung vorrangig.
Ausgewählte Informationen zum Thema Ambulante ärztliche Behandlung:
Tabellen:
Datenquellen:
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.