Berufliches Praktikum und Anlernausbildung
Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige (früher sechsmonatige) praktische Ausbildung im Betrieb (z.B. technisches Praktikum).
Ausgewählte Informationen zum Thema Berufliches Praktikum und Anlernausbildung:
Tabellen:
- Bevölkerung mit Angaben zum berufsbildenden bzw. Hochschulabschluss 1991 bis 2004
- Bevölkerung mit Angaben zum berufsbildenden bzw. Hochschulabschluss 2005 bis 2009
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