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GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES – GEMEINSAM GETRAGEN VON RKI UND DESTATIS
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Dialyseversorgungsarten


B.6 Organisationsformen der Dialysebehandlung

 

B.6.1 Heimdialyse (Hämo- oder Peritonealdialyse)

Unter Heimdialyse versteht man die Durchführung eines Dialyseverfahrens unter häuslichen Bedingungen durch den vorher ausgebildeten Patienten, in der Regel unter Assistenz eines ausgebildeten Partners. In der Heimdialyse werden Patienten behandelt, die physisch und psychisch dazu geeignet sind. Andernfalls muss eine geeignete Hilfsperson diese Aufgaben übernehmen. Während der Heimdialysebehandlung muss eine Rufbereitschaft durch einen in der Heimdialyse erfahrenen Nephrologen oder Arzt gleicher Qualifikation bestehen. Es sollen eine examinierte Krankenpflegekraft und ggf. ein Techniker rufbereit sein.

 

B.6.2 Zentralisierte Heimdialyse oder Limited Care Dialyse (LCD)

Hierunter versteht man die Behandlung in einer Dialyseeinheit bei Patienten, die aus medizinischen Gründen für eine Heimdialyse zunächst in Frage kommen, aber aus personellen, sozialen, organisatorischen, logistischen, physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sind, die Heimdialyse durchzuführen. Eine Bereitschaft durch einen Nephrologen oder Arzt gleicher Qualifikation ist zu gewährleisten.

 

B.6.3 Ambulante Zentrumsdialyse (ZD)

Mit der ambulanten Zentrumsdialyse behandelte Patienten sind aufgrund des Krankheitsbildes, des Alters, der physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder der psychischen Verfassung nicht in der Lage und/oder willens, in Form der Heimdialyse oder der LCD behandelt zu werden. Die Anwesenheit eines Nephrologen bzw. eines Arztes mit gleicher Qualifikation ist erforderlich. Die Organisationsformen Zentralisierte Heimdialyse und Ambulante Zentrumsdialyse unterscheiden sich nur hinsichtlich der ärztlichen Bereitschaft bzw. der ärztlichen Präsenzpflicht. Der pflegerische und technische Betreuungsaufwand der nichtärztlichen Leistung kann innerhalb einer Organisationsform erheblichen Schwankungen unterliegen.

 

B.6.4 Teilstationäre Dialyse

Die teilstationäre Dialysebehandlung ist nicht an einen vollstationären Aufenthalt gebunden und ist anzuwenden bei Patienten mit zusätzlichen gesundheitlichen Risiken, bei denen aufgrund ihrer Erkrankung eine ambulante Zentrumsdialyse nicht möglich und eine Dialysebehandlung unter Klinikbedingungen mit engmaschiger, intensiver und fachübergreifender Betreuung und Überwachung erforderlich ist. Die Anwesenheit eines Nephrologen oder eines Arztes mit gleicher Qualifikation ist erforderlich. Für eine teilstationäre Behandlung ist die Infrastruktur eines Krankenhauses mit seiner nephrologischen Abteilung Bedingung.

 

B.6.5 Stationäre Dialyse

Die stationäre Dialyse ist eine Dialysebehandlung bei Patienten, bei denen wegen der Schwere ihrer Erkrankung eine stationäre Behandlung erforderlich ist (z.B. akutes Nierenversagen, Auffangdialysen, Komplikationen nach Nierentransplantation oder Indikation zur stationären Behandlung dialysierter Patienten bei dialyseunabhängigen Erkrankungen). Die Anwesenheit eines Nephrologen oder eines Arztes mit gleicher Qualifikation ist erforderlich.

 

 

(aus: Dialysestandard 2006 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Nierenzentren der DDnÄ e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Nephrologie (APN), Mitt.Klin.Nephrologie XXXV/2006)



Ausgewählte Informationen zum Thema Dialyseversorgungsarten:


Tabellen:
  • Nierenersatztherapie, Behandlungsverfahren (ab 2010)
  • Nierenersatztherapie, Dialysepatienten (1997-2006)
  • Nierenersatztherapie, Hämodialyseplätze (1997-2006)
  • Nierenersatztherapie, Neuaufnahme (ab 2010)

Definitionen:
  • Dialyse


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.


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