Einkommensteuerpflicht
Nach der Einkommensteuerstatik des Statistischen Bundesamtes:
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht für natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche, d.h. in- und ausländische Einkünfte. Beschränkte Einkommensteuerpflicht besteht dagegen für natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der Steuerpflicht. Natürliche Personen, die bis zum Jahre 1989 in der ehemaligen DDR oder in Berlin (Ost) ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, galten als beschränkt Einkommensteuerpflichtige.
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