Gesamtkosten (Brutto-/Nettoprinzip)
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Das heißt, dass die veröffentlichten Kosten auch nichtstationäre Kosten (z.B. für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen) enthalten. Als Gesamtkosten weist das Krankenhaus somit Brutto-Gesamtkosten aus. Die Brutto-Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Kosten des Krankenhauses, der Kosten der Ausbildungsstätten und (ab 2007) der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds. Die Kosten des Krankenhauses setzen sich zusammen aus den Personalkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Sachkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie den Steuern. Von 1996 bis 2001 erfolgte die Ermittlung der Kosten nach dem Nettoprinzip. In den Nettokosten waren keine nichtstationären Kosten enthalten. Nichtstationär sind z.B. die Kosten für Personalunterkunft und -verpflegung, Hilfsbetriebe, wissenschaftliche Forschung und Lehre, ambulante Leistungen von Ärzten des Krankenhauses, Ambulanz des Krankenhauses, Kosten der Arztausbildung bei Lehrkrankenhäusern. Die unterschiedlichen Kostenermittlungsprinzipien erlauben keinen Vergleich einzelner Kostenarten. Nur wenn den Berichtsjahren das gleiche Prinzip zugrunde liegt, ist ein Vergleich möglich. Einzig die bereinigten Kosten lassen sich über alle Jahre vergleichen. Sie ergeben sich als Differenz aus den Brutto-bzw. Nettogesamtkosten und den Abzügen. Die Summe der Abzüge nach dem Nettoprinzip fällt niedriger aus als nach dem Bruttoprinzip.
Ausgewählte Informationen zum Thema Gesamtkosten (Brutto-/Nettoprinzip):
Tabellen:
- Kosten je Krankenhaus, Betten, Fälle (Bruttoprinzip)
- Kosten je Krankenhaus, Betten, Fälle (Nettoprinzip, 1996 - 2001)
- Krankenhäuser, Kosten, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
- Krankenhäuser, Kosten, u.a. nach Region
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