Gesetzliche Unfallversicherung, Unfallversicherungen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag,
Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt
eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Der gesetzliche Versicherungsschutz
erfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Die
gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des
Arbeitgebers. Durch diese sogenannte Haftungsablösung müssen der Unternehmer oder die Unternehmerin keine
Schadensersatzansprüche fürchten, wenn ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer
Berufskrankheit erkranken. Denn mit ihrer Beitragszahlung geben die Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen oder
Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab - und diese entschädigen den erlittenen Körperschaden
umfassend. Der Arbeitnehmer darf den Unternehmer oder seine Kollegen dann - außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen
im allgemeinen Verkehr - nicht auf Schadensersatz verklagen. Das sichert den Betriebsfrieden und gibt dem Unternehmen finanzielle Sicherheit.
Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger werden von den Unternehmen durch Beiträge aufgebracht.
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten. Auch das Ausmaß der Gefährdung wird durch die Einstufung in Gefahrklassen bei
der Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften berücksichtigt.
Gewinne dürfen seitens der Unfallversicherungsträger nicht erzielt werden.
Für die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände werden die Beiträge zur Unfallversicherung der Kinder,
Schüler, Studenten und der ehrenamtlich Tätigen durch die öffentliche Hand aufgebracht.
Die Beiträge für Versicherte in privaten Haushalten sind von den Haushaltsführenden zu entrichten.
Für die Versicherten, mit Ausnahme der versicherten Unternehmer, ist die Unfallversicherung beitragsfrei.
(Quelle: www.dguv.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Gesetzliche Unfallversicherung:
Tabellen:
- Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
- Gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheiten
- Gesetzliche Unfallversicherung, Schulungskurse
- Gesetzliche Unfallversicherung, wichtigste Zahlen
- Schülerunfälle
Texte:
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, März 2007]
- Gesundheitsausgabenrechnung - Methoden und Grundlagen 2008. [erschienen im März 2011]
Grafiken:
Definitionen:
- Anerkannte Berufskrankheit
- Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
- Berufsgenossenschaften
- Berufskrankheit
- Unfallquoten
- Unfallversicherungsträger
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