Investitionen
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Ermittlung der Investitionstätigkeit im Gesundheitswesen gestaltet sich aufgrund der praktischen Möglichkeiten des vorhandenen Datenmaterials derzeit äußerst schwierig. In der Gesundheitsausgabenrechnung wird deshalb ein pragmatischer Ansatz verfolgt, bei dem die Investitionen primär über die Ausgabenträger ermittelt werden. Dies sind insbesondere die Investitionsausgaben und Investitionszuschüsse der öffentlichen Haushalte für Krankenhäuser sowie die öffentlichen Investitionen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen. Die Investitionen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung werden aus ihren jährlichen Rechnungsergebnissen abgeleitet. Die darüber hinausgehenden in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. der Arztpraxen, Apotheken und Gesundheitshandwerk/-einzelhandel) getätigten Investitionen können dagegen nicht abgebildet werden. Sie werden den Einrichtungen jedoch indirekt über die in den Leistungsabrechnungen enthaltenen Abschreibungsbestandteile vergütet und sind somit implizit in den Gesundheitsausgaben enthalten.
Ausgewählte Informationen zum Thema Investitionen:
Tabellen:
- Gesundheitsausgaben, erweiterter Leistungsbereich des Gesundheitswesens
- Gesundheitsausgaben in Mio. €
- Gesundheitsausgaben in Mio. €, je Einwohner
Datenquellen:
Definitionen:
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