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GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES – GEMEINSAM GETRAGEN VON RKI UND DESTATIS
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Krankenhaus(bedarfs)plan


Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:
Die Länder sind verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen. Sie geben an, wieviele Krankenhäuser und Krankenhausbetten zur bedarfsgerechten Krankenhausbehandlung der Bevölkerung als erforderlich angesehen werden. Sie sind i.a. nach Fachgebieten und Krankenhausregionen gegliedert.



Ausgewählte Informationen zum Thema Krankenhaus(bedarfs)plan:


Texte:
  • Krankenhäuser Kapitel 4.2.1 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
  • Krankenhäuser, Kapitel 6.10 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]

Definitionen:
  • Allgemeine Krankenhäuser
  • Intensivbetten
  • Planbetten


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.


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