Kunstfehler
Kunstfehler ist definiert als ein Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst bei der Krankenbehandlung. Sowohl die Durchführung wie die Unterlassung einer Heilmaßnahme im Einzelfall kann ein Kunstfehler sein. Der Nachweis eines Kunstfehlers verpflichtet zum Schadensersatz und führt zu Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung (§§ 222, 230 StGB); indes ist nicht jede missglückte Heilung das Ergebnis eines Kunstfehlers.
In Österreich ist der ärztliche Kunstfehler nach § 88 StGB als fahrlässige Körperverletzung strafbar.
(Quelle: www.wissen.de)
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