Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Mikrozensus, ab 1996), Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
(Gültigkeitszeitraum ab 1996)
Nichteheliche Lebensgemeinschaften beziehen sich auf Paare unterschiedlichen Geschlechts (mit und ohne in der Lebensgemeinschaft lebende ledige Kinder), die nicht miteinander verwandt oder verheiratet sind, aber einen gemeinsamen Haushalt führen. Seit dem Mikrozensus 1996 wird den nicht mit der Haushaltsbezugsperson verwandten (verschwägerten) Haushaltsmitgliedern die Frage nach einer Lebenspartnerschaft zur Haushaltsbezugsperson gestellt, die freiwillig zu beantworten ist. Bis einschließlich zum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt.
Ausgewählte Informationen zum Thema Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Mikrozensus, ab 1996):
Tabellen:
Datenquellen:
Definitionen:
- Alleinerziehende
- Familien
- Kinder
- Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Mikrozensus, 1991 bis 1995)
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