Nichthauptamtliche Ärzt(e)/innen
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Zu den nichthauptamtlichen Ärzten gehören Belegärzte, das sind niedergelassene und andere nicht in der Einrichtung angestellte Ärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten und Patientinnen (Belegpatienten) in der Einrichtung unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür von der Einrichtung eine Vergütung zu erhalten, sowie von Belegärzten angestellte Ärzte. Sie werden der Gebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung des anstellenden Arztes zugeordnet.
Ausgewählte Informationen zum Thema Nichthauptamtliche Ärzt(e)/innen:
Tabellen:
- Krankenhäuser / Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Ärztliches Personal, u.a. nach Bettenzahl, Fachabteilungen und Träger
- Krankenhäuser / Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Ärztliches Personal, u.a. nach Geschlecht und Gebietsbezeichnung
- Krankenhäuser / Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Ärztliches Personal, u.a. nach Region
Datenquellen:
- Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen - Methodik [generell]
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