Pflegeklassen
Nach SGB XI § 84 Bemessungsgrundsätze Abs. 2:
Bei der Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegeklassen sind die Pflegestufen gemäß § 15 zugrunde zu legen, soweit nicht nach der gemeinsamen Beurteilung des Medizinischen Dienstes und der Pflegeleitung des Pflegeheimes die Zuordnung zu einer anderen Pflegeklasse notwendig oder ausreichend ist. Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Pflegeklassen:
Tabellen:
- Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Leistungsart (1999-2015)
- Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Region (1999-2015)
Texte:
- Pflege [Gesundheitsberichterstattung - Schwerpunktberichte, 2004]
- Pflegeheime Kapitel 4.2.3 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
Datenquellen:
Definitionen:
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