Pflichtversicherte (GKV)
Nach dem Bundesministerium für Gesundheit:
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen versicherungspflichtig:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro monatlich verdienen, deren Verdienst jedoch die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt
- Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III beziehen
- unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen
- unter bestimmten Voraussetzungen Auszubildende und Studierende
- Praktikanten und Praktikantinnen, deren Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und die kein Arbeitsentgelt erhalten
- Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind
- Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
- Unternehmerinnen und Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen
- Altenteiler in der Landwirtschaft
- Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Heimen)
- Künstler und Künstlerinnen
- Publizisten und Publizistinnen
- Personen ohne anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind
Zuletzt aktualisiert: 30.08.2018
Ausgewählte Informationen zum Thema Pflichtversicherte (GKV):
Tabellen:
- Ambulante Operationen nach § 115 b SGB V, GKV-Versicherte
- Arbeitsunfähigkeit, GKV-Mitglieder
- GKV-Mitglieder im Jahresdurchschnitt
- Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege, GKV-Versicherte
- Krankenhausaufenthalte, GKV-Versicherte
- Rehabilitationsmaßnahmen, GKV-Versicherte (ab 2014)
- Rettungsfahrten und Krankentransporte, GKV-Versicherte
- Stationäre Entbindung, GKV-Versicherte
- Verhütung von Krankheiten, GKV-Versicherte und Kinder
- Zahnärzte, Behandlung von GKV-Versicherten
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.