Privathaushalte
Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
Als Privathaushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (z.B. Hauspersonal). Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Haushalt des Anstaltleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden unter Umständen mehrfach gezählt. Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Familien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Mehrfachzählungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, dass in einem Haushalt mehrere Familien wohnen können.
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