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GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES – GEMEINSAM GETRAGEN VON RKI UND DESTATIS
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Suizidzahlen, Suizidzahl


[Freitodzahlen, Selbstmordzahlen]
Unter Suizidzahlen versteht man die Anzahl der absichtlichen Vernichtungen des eigenen Lebens, erklärbar als auf freiem Entschluss beruhend (in ausweglos erscheinenden Situationen; bei Überzeugung von der Sinnlosigkeit des Weiterlebens) oder als krankhafte Zwangshandlung (in Depressionen und Psychosen). Wieweit die Häufigkeit der Selbstmorde (Selbstmordrate) von sozialen Faktoren abhängt, ist nicht abschließend geklärt. Viele Religionen stehen dem Selbstmord ablehnend gegenüber; lange Zeit wurde Selbstmördern das kirchliche Begräbnis verweigert. Nach deutschem Recht ist weder der Versuch des Selbstmords noch die Teilnahme daran strafbar. Strafbar macht sich jedoch u.U., wer die Selbsttötung eines Willensunfähigen oder Irrenden veranlasst oder geschehen lässt. Nach österreichischem (§ 78 StGB) und schweizerischem Recht (Art. 115 StGB) ist Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord strafbar (Österreich: Vergehen, Schweiz: Verbrechen); in der Schweiz sind für die Strafbarkeit selbstsüchtige Beweggründe des Anstiftenden bzw. Gehilfen erforderlich.
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 2007)



Ausgewählte Informationen zum Thema Suizidzahlen:


Tabellen:
  • Sterbealter (ab 1998)
  • Sterbefälle u.a. nach Familienstand (ab 1998)
  • Sterbefälle nach äußeren Ursachen und ihren Folgen (ab 1998)
  • Sterbefälle, Sterbeziffern (ab 1998)
  • Vorzeitige Sterblichkeit (Tod unter 65/70 Jahren, mit/ohne Altersstandardisierung, ab 1998)

Texte:
  • Kapitel 2.11.4 Suizid [Gesundheit in Deutschland, 2015]
  • Todesursachen in Deutschland 2014 [Fachserie, Statistisches Bundesamt]

Grafiken:
  • Sterbealter (ab 1998) nach Geschlecht, hier: Suizid [Liniendiagramm]

Definitionen:
  • Selbstbeschädigung
  • Suizid


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.


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