Synthetische Betäubungsmittel
Nach dem Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamtes:
Synthetische Betäubungsmittel, das heißt künstlich hergestellte, vorwiegend psychotrope Substanzen, sind Stoffe, die aus chemischen Komponenten zusammengesetzt sind und außerordentliche Wirkungsvielfalt aufweisen können. In Europa und insbesondere in Deutschland stehen beim Mißbrauch Amphetamin und seine Derivate - in Tablettenform als "Ecstasy" bezeichnet - sowie LSD im Vordergrund. Hersteller versuchen, durch Veränderung ("Designen") der chemischen Struktur einerseits eine Wirkungsverbesserung, andererseits aber auch eine Umgehung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu erreichen. In diesem Zusammenhang stellt sich bei synthetischen Drogen das Problem der sogenannten "Designer-Drogen". Gemäß § 1 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist eine kurzfristige Aufnahme bestimmter Substanzen in die Anlagen des BtMG möglich. Diese erfolgt durch den Bundesminister für Gesundheit auf dem Wege der Rechtsverordnung vorläufig für die Dauer eines Jahres, um während dieser Zeit den langwierigen Weg der Ergänzung der Anlagen des BtMG beschreiten zu können. Von dieser Möglichkeit wurde im Zusammenhang mit der Substanz MBDB 1995 erstmalig Gebrauch gemacht.
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