Umsatzsteuerpflichtige Apotheken
Nach der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Als Umsatzsteuerpflichtige gelten Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Danach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
In der Umsatzsteuerstatistik werden steuerpflichtige Apotheken erfasst, die im Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit einem Jahresumsatz von 1980 bis 1988 von mindestens 10.226 €, 1990 bis 1994 von mindestens 12.782 €, 1996 bis 2001 von mindestens 16.617 €, 2002 von mindestens 16.620 € und seit 2003 von mindestens 17.500 €.
Ausgewählte Informationen zum Thema Umsatzsteuerpflichtige Apotheken:
Tabellen:
- Apotheken, umsatzsteuerpflichtige, und Umsatz, u.a. nach Region
- Apotheken, umsatzsteuerpflichtige, und Umsatz, u.a. nach Umsatzgrößengruppen (ab 2000)
- Apotheken, umsatzsteuerpflichtige und Umsatz, u.a. nach Umsatzgrößengruppen (1980-1999)
Grafiken:
- Apotheken, umsatzsteuerpflichtig [Liniendiagramm]
- Apotheken, umsatzsteuerpflichtig, nach Umsatzgrößengruppen [Liniendiagramm]
- Gesamtumsatz umsatzsteuerpflichtiger Apotheken [Liniendiagramm]
- Umsatz umsatzsteuerpflichtiger Apotheken [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Definitionen:
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