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Impfquote der Kinder mit vorgelegtem Impfausweis bei Einschulungsuntersuchungen. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Impfungen Region: Deutschland 2004 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019 100,0 88,0 82,0 94,0 0 Pertussis Poliomyelitis (IPV) Tetanus Hepatitis B Diphtherie

Datenquelle(n)/Ansprechpartner

  • Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland, Robert Koch-Institut - - (Informationen zu 
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Definition(en)

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Anmerkung(en)

  • In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte in allen Bundesländern außer Bremen und Nordrhein-Westfalen die Erfassung nach neuer Erhebungsmethode (abgeschlossene Grundimmunisierung = 4 Impfdosen für Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hib, Poliomyelitis und Hepatitis B bei Verwendung von Impfstoffen mit Pertussiskomponente).
    Im Jahr 2012 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Impfungen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens vier Impfungen.
    Im Jahr 2013 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Impfungen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens vier Impfungen.
    Im Jahr 2014 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Impfungen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens vier Impfungen.
    Im Jahr 2015 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Impfungen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens vier Impfungen.
    Im Jahr 2016 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Dosen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Gabe von mindestens vier Dosen. Die Impfquote der Rotavirus-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Dosen.
    Im Jahr 2017 bezieht sich die Impfquote der Pneumokokkenimpfung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Dosen. Die Impfquote der Poliomyelitis-, Hib- und Hepatitis-B-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Gabe von mindestens vier Dosen. Die Impfquote der Rotavirus-Impfung bezieht sich in den Bundesländern Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen auf die Gabe von mindestens zwei Dosen.
  • Im Jahr 2008 handelt es sich bei Baden-Württemberg um 5- bis 6jährige und im Saarland um 5- bis 8jährige Kinder.
    Im Jahr 2009 wurden für Baden-Württemberg Daten von 4-5-jährigen Kindern verwendet, die 2009 untersucht und 2009 oder 2010 eingeschult wurden.
    Im Jahr 2010 wurden für Baden-Württemberg Daten von 5-jährigen Kindern verwendet, die im Schuljahr 2009/2010 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2011 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2011 wurden für Baden-Württemberg Daten von 4- bis 5-jährigen Kindern verwendet, die im Schuljahr 2010/2011 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2012 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2012 wurden für Baden-Württemberg Daten von 4- bis 5-jährigen Kindern verwendet, die im Schuljahr 2011/2012 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2013 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2013 wurden für Baden-Württemberg Daten von 4- bis 5-jährigen Kindern verwendet, die im Schuljahr 2012/2013 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2014 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2014 wurden für Sachsen-Anhalt Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die 2014 untersucht, jedoch erst 2015 eingeschult wurden.
    Im Jahr 2015 wurden für Sachsen-Anhalt Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die 2015 untersucht, jedoch erst 2016 eingeschult wurden. Für Baden-Württemberg wurden Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die im Schuljahr 2014/2015 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2016 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2016 wurden für Sachsen-Anhalt Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die 2016 untersucht, jedoch erst 2017 eingeschult wurden. Für Baden-Württemberg wurden Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die im Schuljahr 2015/2016 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2017 eingeschult werden sollten.
    Im Jahr 2017 wurden für Sachsen-Anhalt Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die 2017 untersucht, jedoch erst 2018 eingeschult wurden. Für Baden-Württemberg wurden Daten 4- bis 5-jähriger Kinder verwendet, die im Schuljahr 2016/2017 untersucht wurden und nach Stichtagsregelung 2018 eingeschult werden sollten.
    In Berlin (seit 2013) und Thüringen (seit 2017) basieren die Daten auf den erstmalig untersuchten Kindern, zuvor auf den im entsprechenden Jahr eingeschulten Kindern (d. h. einschließlich der im Vorjahr zurückgestellten Kinder).
    In Bayern sind seit den Schuleingangsuntersuchungen 2016 Kinder mit der Information, dass sie weniger als 1 Jahr in Deutschland leben, nicht Teil der hier untersuchten Kinder.
  • In Hamburg können für die Schuleingangsuntersuchungen 2017 die Impfquoten der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen sowie der Meningokokken-C-Impfung nicht erhoben werden. Niedersachsen kann für die Schuleingangsuntersuchungen 2017 keine Pneumokokken-Impfquoten übermitteln.
  • Im Jahr 2004 liegen für Rheinland-Pfalz und Sachsen keine Werte vor. Die Werte dieser Länder sind somit im Deutschland-Ergebnis nicht enthalten; bei den Werten für Hamburg im Jahr 2004 handelt es sich um eine Teilstichprobe von 70 % der einzuschulenden Kinder.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2019 wurden am 22.02.2022 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

Links auf andere Fundstellen


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 27.04.2024