KG 2-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu
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KM 1/13-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu
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Definition(en)
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Anmerkung(en)
GKV-Mitglieder sind GKV-Versicherte ohne mitversicherte Familienangehörige
Die Anzahl der Leistungstage bzw. Leistungsfälle je 100 GKV-Mitglieder basiert auf Berechnungen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Leistungstage/-fälle dividiert durch die Anzahl der GKV-Mitglieder der entsprechenden GKV-Versichertengruppe im Jahresdurchschnitt multipliziert mit 100.
Die Versichertengruppe GKV-pflichtversicherte Arbeitslose umfasst pflichtversicherte Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Unterhaltsleistungen (bis einschließlich 2004 Leistungsempfänger von Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld und Bezieher von Arbeitslosenbeihilfe).
Die Innungskrankenkassen umfassen auch die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Innungskrankenkassen.
Die Betriebskrankenkassen umfassen auch die Bundesbahn-Betriebskrankenkasse, die Bundespost-Betriebskrankenkasse, die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums sowie die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Betriebskrankenkassen.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 25.09.2023 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 28.04.2024