Tabelle (gestaltbar): Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, die mit einer Schwerpunktbezeichnung teilnehmen
Ärztinnen und Ärzte, die mit einer Schwerpunktbezeichnung bzw. einer bestimmten Facharztbezeichnung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Teilnahmestatus, Schwerpunktbezeichnung
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Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, die mit einer Schwerpunktbezeichnung teilnehmen
An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen alle Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten teil, die Patientinnen/Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen. Diese Gruppe umfasst also auch die sogenannten "Kassenärzte".
In dieser Tabelle werden alle Ärztinnen/Ärzte gezählt, die mit einer Schwerpunktbezeichnung bzw. einer bestimmten Facharztbezeichnung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Hat eine Ärztin/ein Arzt mehrere Schwerpunkt- bzw. Facharztbezeichnungen, dann wird sie/er auch in mehreren Schwerpunkten gezählt.
Schwerpunkt- bzw. Facharztbezeichnungen werden aber nur berücksichtigt, wenn die Ärztin/der Arzt auch eine Zulassung oder Anstellung im zugehörigen Fachgebiet hat. Schwerpunktbezeichnungen von Hausärztlich tätigen Internistinnen/Internisten werden deshalb hier nicht berücksichtigt.
Beispiele:
- Bei einer Ärztin/einem Arzt wird nicht der Schwerpunkt Gefäßchirurgie gezählt, wenn sie/er keine Zulassung als Chirurgin/Chirurg sondern eine Zulassung als Orthopädin/Orthopäde hat.
- Eine Hausärztlich tätige Internistin/ein hausärztlich tätiger Internist, die/der die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie erworben hat, wird hier nicht als Gastroenterologin/Gastroenterologe gezählt.
Diese Tabelle bezieht sich auf: Region: Deutschland, Geschlecht: Alle Geschlechter, Teilnahmestatus: Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte insgesamt
Zu den Ärzten mit internistischem Schwerpunkt werden auch Ärzte mit einer Facharztbezeichnung "FA Innere Medizin und SP..." (z. B. "FA Innere Medizin und SP Angiologie") sowie hausärztlich tätige Internisten mit einer Schwerpunkt-Weiterbildung hinzugezähl
FA/SP Angiologie
311
376
467
519
547
557
558
564
554
549
553
543
553
FA/SP Diabetologie/Endokrinologie
225
234
268
297
313
319
327
327
324
328
332
334
325
FA/SP Gastroenterologie
1.148
1.303
1.609
1.892
1.935
1.985
2.027
2.097
2.165
2.234
2.281
2.340
2.357
FA/SP Geriatrie
-
1
3
4
4
5
6
2
2
1
1
1
-
FA/SP Hämatologie/internistische Onkologie
594
733
959
1.164
1.182
1.228
1.259
1.274
1.322
1.359
1.379
1.440
1.480
SP Infektiologie/Infektions- und Tropenmedizin
12
10
6
2
1
1
1
1
2
2
3
5
8
FA/SP Kardiologie
1.912
2.110
2.559
3.000
3.089
3.134
3.263
3.403
3.486
3.548
3.611
3.724
3.794
FA/SP Nephrologie
1.056
1.188
1.456
1.657
1.689
1.730
1.766
1.782
1.789
1.829
1.838
1.834
1.835
FA/SP Pneumologie/Lungen- und Bronchialheilkunde
1.114
1.176
1.325
1.396
1.394
1.421
1.464
1.463
1.481
1.515
1.524
1.535
1.536
FA/SP Rheumatologie
410
439
508
592
609
615
638
650
682
691
699
715
725
Kinder - und Jugendmedizin
SP Infektiologie
-
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
SP Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
2
3
21
21
25
26
27
28
27
31
30
32
32
SP Kinder-Gastroenterologie
5
5
12
12
13
14
13
13
12
15
19
18
16
SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie
9
17
76
95
97
102
116
124
133
124
132
135
140
SP Kinder-Kardiologie
216
258
315
350
372
385
397
395
416
428
442
457
471
SP Kinder-Nephrologie
14
9
16
18
21
22
23
23
22
20
21
22
21
SP Kinderneuropsychiatrie
11
6
4
2
2
1
1
-
-
-
-
-
-
SP Kinder-Pneumologie/Kinder-Lungen- und Bronchialheilkunde
18
16
62
90
92
94
93
91
95
99
103
103
98
SP Kinderrheumatologie
4
3
3
5
6
6
5
3
4
4
4
3
3
SP Neonatologie
294
422
595
743
790
813
852
861
890
906
909
927
931
SP Neuropädiatrie
-
29
339
372
385
397
392
398
411
415
417
428
441
Laboratoriumsmedizin
FA Biochemie
11
9
9
6
6
5
4
5
4
2
2
3
1
FA Immunologie
10
10
11
12
11
10
9
9
9
8
8
8
7
FA Laboratoriumsmedizin
603
620
803
916
934
959
964
1.006
1.020
1.031
1.049
1.057
1.060
FA Mikrobiologie
227
229
345
424
441
450
459
468
479
467
478
492
474
SP Mikrobiologie
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Nervenheilkunde/Neurologie/Psychiatrie
FA Nervenheilkunde
3.553
2.702
2.525
2.001
1.892
1.762
1.651
1.538
1.432
1.316
1.201
1.117
1.014
FA Neurologie und Psychiatrie
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Im Bereich der Nervenheilkunde/Neurologie/Psychiatrie werden ab dem 31.12.2019 Ärztinnen und Ärzte, die sowohl über den FA Neurologie als auch über den FA Psychiatrie verfügen, in einer separaten Kategorie ("FA Neurologie und FA Psychiatrie") und nicht mehr
in den Kategorien "FA Neurologie" bzw. "FA Psychiatrie" gezählt.
.
.
.
.
.
.
.
1.069
1.101
1.128
1.145
1.144
1.132
FA Neurologie
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Im Bereich der Nervenheilkunde/Neurologie/Psychiatrie werden ab dem 31.12.2019 Ärztinnen und Ärzte, die sowohl über den FA Neurologie als auch über den FA Psychiatrie verfügen, in einer separaten Kategorie ("FA Neurologie und FA Psychiatrie") und nicht mehr
in den Kategorien "FA Neurologie" bzw. "FA Psychiatrie" gezählt.
Will man ab dem Berichtsjahr 2019 die Anzahl der Ärzte der Kategorie "FA Neurologie" nach der bis 2018 gültigen Systematik errechnen, dann muss man die Kategorien "FA Neurologie" und "FA Neurologie und FA Psychiatrie" addieren.
1.258
1.926
2.117
2.674
2.869
2.998
3.109
2.195
2.375
2.547
2.700
2.864
2.987
FA Psychiatrie
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Im Bereich der Nervenheilkunde/Neurologie/Psychiatrie werden ab dem 31.12.2019 Ärztinnen und Ärzte, die sowohl über den FA Neurologie als auch über den FA Psychiatrie verfügen, in einer separaten Kategorie ("FA Neurologie und FA Psychiatrie") und nicht mehr
in den Kategorien "FA Neurologie" bzw. "FA Psychiatrie" gezählt.
Will man ab dem Berichtsjahr 2019 die Anzahl der Ärzte der Kategorie "FA Psychiatrie" nach der bis 2018 gültigen Systematik errechnen, dann muss man die Kategorien "FA Psychiatrie" und "FA Neurologie und FA Psychiatrie" addieren.
2.040
2.270
2.300
2.506
2.670
2.695
2.677
1.656
1.768
1.842
1.956
2.001
1.989
SP Forensische Psychiatrie
-
2
12
13
13
11
12
13
14
16
15
16
15
SP Kinderneuropsychiatrie
24
17
8
2
2
2
1
1
2
1
1
1
1
Pathologie
FA/SP Neuropathologie
22
23
27
34
34
35
37
37
37
40
41
39
38
Radiologie
SP Kinderradiologie
30
54
64
81
84
87
91
87
89
83
85
84
87
SP Neuroradiologie
130
157
211
257
254
266
278
283
302
315
336
351
365
SP Strahlentherapie
76
77
33
18
15
12
11
11
9
9
9
7
6
Die Tabelle wurde am 10.05.2025 10:08 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
Grundlage für die Abrechnung der Vertragsärzte über die gesetzliche Krankenversicherung. Die Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigungen erfassen alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; eine Eintragung ist Voraussetzung für eine Zulassung.
Rechtsgrundlage:
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Datenerheber:
Arztregister-Stellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Erhebung:
- Instrumentarium:
FTP.
- Periodizität:
Monatlich.
- erstmalig:
(1960, erstmalige Erfassung per EDV 1979) in etwa in heutiger (2024) Gliederung 1980
- zuletzt:
Entfällt
Aufbereitung:
- Periodizität:
Jährlich.
Veröffentlichung:
- regelmäßig:
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister;
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Gesundheitsdaten.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Vollerhebung (sämtliche an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten).
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach:
Teilnahmestatus
Arztgruppe (Gebiets- bzw. Facharztbezeichnung)
Schwerpunktbezeichnung
Geschlecht
Ambulante Einrichtungen und Praxen
Dokumentationsstand:
14.04.2025
)
Definition(en)
Facharztbezeichnung
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Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer:
Wer innerhalb eines Gebietes die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung
die dafür erforderliche Facharztkompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung. Innerhalb eines Gebietes gibt
es eine oder mehrere Facharztbezeichnungen. Bei mehreren Facharztbezeichnungen innerhalb eines Gebietes gibt es eine
Basisweiterbildung für alle Facharztbezeichnungen, auf die eine Spezialisierung zum angestrebten Facharzt folgt.
Schwerpunktbezeichnung
X
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Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer:
Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben.
Das heißt. ein Schwerpunkt kann erst nach Abschluss der Facharztweiterbildung erworben werden. Bis 1992 wurden
Schwerpunkte als Teilgebiet bezeichnet. Einige Schwerpunktbezeichnungen wurden in Facharztbezeichnungen umgewandelt.
Daher gibt es zum Beispiel in der Inneren Medizin den Schwerpunkt "Angiologie" und den Facharzt für "Innere Medizin und Angiologie".
Anmerkung(en)
Zum 31.12.2019 sind für die Arztgruppen 'FA Orthopädie und Unfallchirurgie' sowie 'SP Unfallchirurgie' hohe Zuwächse zu verzeichnen. Grund dafür ist die Zusammenlegung der Arztgruppen der 'Chirurgie' und der 'Orthopädie' zur Arztgruppe 'Chirurgie und Orthopädie'. In der Arztgruppe 'FA Orthopädie und Unfallchirurgie' wurden vor dem 31.12.2019 nur Ärzte gezählt, die über diese Facharztbezeichnung und eine orthopädische Zulassung verfügten. Ärzte, die über diese Facharztbezeichnung und eine chirurgische Zulassung verfügten, wurden bisher in dieser Kategorie nicht gezählt. Durch die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie im Jahr 2019 ist die Trennung in chirurgische und orthopädische Zulassungen hinfällig geworden. Dadurch werden zum 31.12.2019 erstmals alle Ärzte mit der Facharztbezeichnung 'FA Orthopädie und Unfallchirurgie' und einer chirurgischen oder einer orthopädischen Zulassung gezählt werden, was zu den hohen Zuwächsen führt. Analog wurden in der Arztgruppe 'SP Unfallchirurgie' vor dem 31.12.2019 nur Ärzte gezählt, die über diesen Schwerpunkt und eine chirurgische Zulassung verfügten. Die Ärzte mit dem Schwerpunkt und einer orthopädischen Zulassung werden zum 31.12.2019 erstmals mitgezählt, was zu hohen Zuwächsen führt.
Im Bereich der Nervenheilkunde/Neurologie/Psychiatrie werden ab dem 31.12.2019 Ärztinnen und Ärzte, die sowohl über den FA Neurologie als auch über den FA Psychiatrie verfügen, in einer separaten Kategorie ("FA Neurologie und FA Psychiatrie") und nicht mehr in den Kategorien "FA Neurologie" bzw. "FA Psychiatrie" gezählt.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2024 wurden am 08.05.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.