Tabelle (gestaltbar): Alkoholische Getränke, pro Kopf-Verbrauch
Pro-Kopf-Konsum alkoholischer Getränke von über 14-Jährigen in Litern reinen Alkohols. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, alkoholische Getränke
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Alkoholische Getränke, pro Kopf-Verbrauch
Zur Umrechnung der verschiedenen Getränkearten in reinen Alkohol als Vergleichsmaß bei Mengenangaben für den Pro-Kopf-Konsum werden unterschiedliche spezifische Alkoholgehalte (Gewichts- oder Volumenprozente) von Bier, Wein und Sekt verwendet. Die Angaben für Branntwein werden nicht umgerechnet sondern sind bereits in Litern reinen Alkohols vorhanden. Diese Tabelle richtet sich, den Vorgaben der OECD folgend, nach folgenden Reinalkoholgehalten:
Tabaksteuergesetz.
Die übrigen Verbrauchsteuerstatistiken werden aufgrund von Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen erstellt.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Hauptzollämter (Rechenzentren).
Berichtsweg:
Im Allgemeinen:
Zollämter - Hauptzollämter - Generalzolldirektion - Statistisches Bundesamt.
Untersuchungsobjekt:
Verbrauchsteuern.
Kreis der Befragten:
Zollämter bzw. Zentralstelle Biersteuer (aufgrund von Aufzeichnungen der Steuerpflichtigen und der Zollstellen).
Tabaksteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.1.1 (vierteljährlich, jährlich), letztmalig für das 4. Vierteljahr 2022 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2023: Veröffentlichung ausschließlich in GENESIS (Quader 73411).
Biersteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.2.1 (monatlich), letztmalig für Dezember 2022 erstellt.
Ab dem Berichtsmonat Januar 2023: Statistischer Bericht, Absatz von Bier.
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.2.2 (jährlich), letztmalig für das Berichtsjahr 2021 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Brauwirtschaft.
Branntweinmonopol:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.4, letztmalig für das Betriebsjahr 2000/2001 erstellt.
Daten werden jetzt von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) online zur Verfügung gestellt.
Das Branntweinmonopolgesetz trat zum 31.12.2017 außer Kraft.
Es wurde durch das Alkoholsteuergesetz zum 1.1.2018 abgelöst.
Ab dem Berichtsjahr 2002:
Arbeitsunterlage - Branntweinsteuerstatistik mit Nachweis über Absatz, Ein- und Ausfuhr von Branntweinerzeugnissen im Kalenderjahr.
Ab dem Berichtsjahr 2018:
Arbeitsunterlage - Alkoholsteuerstatistik mit Nachweis über Absatz, Ein- und Ausfuhr von Alkoholerzeugnissen im Kalenderjahr, letztmalig für das Berichtsjahr 2021 erstellt.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Alkoholsteuerstatistik.
Schaumweinsteuer:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 9.5 (jährlich), letzmalig erstellt für das Berichtsjahr 2021.
Ab dem Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht, Schaumweinsteuer- und Zwischenerzeugnissteuerstatistik.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Schaumweinsteuer + Branntweinsteuer; Auf Grund von steuerrechtlichen Änderungen wurde auf eine Aufbereitung der Daten für das Berichtsjahr 2010 verzichtet.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Dokumentiert sind nur Verbrauchsteuern, die für die Gesundheitsberichterstattung relevant sind !
Tabaksteuer:
Monatlich: Steuereinnahmen und Steuererstattungen.
Absatz versteuerter Tabakwaren je Gattung nach:
Menge;
Kleinverkaufswert;
Steuerwert.
Vierteljährlich:
Steuereinnahmen und Steuererstattungen.
Absatz versteuerter Tabakwaren je Gattung nach:
Menge;
Kleinverkaufswert;
Steuerwert;
Preislagen;
Marktanteilen der Preislagen.
Jährlich:
Verbrauch von Tabakwaren.
Biersteuer:
Monatlich:
Bierabsatz nach:
Steuerklassen;
Versteuerte und steuerfrei abgesetzte Biermengen (die steuerfrei abgesetzten Biermengen liegen dabei nach Verwendungszwecken vor).
Jährlich:
Beteiligte nach der Art:
Betriebene Braustätten;
Bierlager;
Registrierte Empfänger.
Anzahl der betriebenen Braustätten nach:
Ländern;
Betriebsgrößenklassen (Gesamtjahreserzeugung).
Bierabsatz nach:
Ländern;
Steuerklassen.
Steuersollbeträge nach:
Ländern;
Versteuertes Bier aus Drittländern über Zollstellen;
Bierverbrauch.
Alkoholsteuer:
Absatz, Ein- und Ausfuhr von Alkoholerzeugnissen im Kalenderjahr.
Schaumweinsteuer:
Jährlich:
Hersteller und Absatz von Schaumwein mit 6% vol. Alkohol und mehr bzw. mit weniger als 6% vol. Alkohol nach:
Absatzgrößenklassen.
Absatz Ein- und Ausfuhr nach:
Steuersollbeträge.
Dokumentationsstand:
14.04.2025
, Informationen zur
Methodik
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Datenhalter: Statistisches Bundesamt
Verbrauchsteuerstatistik
Aus der Verbrauchsteuerstatistik geht unter anderem die Belastung bestimmter Genussmittel mit Verbrauchsteuern hervor.
Die Verbrauchsteuer bemisst sich bei den Tabakwaren nach Menge und Kleinverkaufspreis, bei den übrigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach der Menge der Erzeugnisse.
1. Tabaksteuerstatistik
1.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Tabaksteuerstatistik sind die Steueranmeldungen (Steuerzeichenbestellungen bzw. -rückgaben) der Hersteller / Einführer von Tabakwaren.
1.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steueranmeldungen werden von der zentralen Steuerzeichenstelle aufbereitet und dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke übermittelt.
1.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steueranmeldungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Steuerzeichenstelle übernimmt die Angaben über die Tabakwaren automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
1.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Tabaksteuergesetz.
2. Biersteuerstatistik
2.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Biersteuerstatistik sind die Steuererklärungen der Herstellungsbetriebe.
2.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steuererklärungen werden von der Zentralstelle Biersteuer (ZEB) beim Hauptzollamt Stuttgart aufbereitet und dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke übermittelt.
2.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steuererklärungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Zentralstelle Biersteuer übernimmt die Angaben zum Bierabsatz automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
2.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Biersteuergesetz.
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Alkoholsteuerstatistik (bis 2017: Branntweinsteuerstatistik) sind die Steueranmeldungen der Inhaber der Steuerlager.
3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steueranmeldungen werden von den Hauptzollämtern aufbereitet und über die einzelnen Oberfinanzdirektionen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe übermittelt. Die OFD Karlsruhe übermittelt die zusammengefassten Daten dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke.
3.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steueranmeldungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Hauptzollämter übernehmen die Angaben über die Branntweinsteuer automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
3.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Branntweinmonopolgesetz.
4. Schaumweinsteuerstatistik
4.1 Art der Datengewinnung:
Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Schaumweinsteuerstatistik sind die Steuererklärungen der Inhaber der Steuerlager.
4.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Daten der Steuererklärungen werden von den Hauptzollämtern aufbereitet und über die einzelnen Oberfinanzdirektionen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe übermittelt. Diese übermittelt die Ergebnisse dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke.
4.3 Belastung der Auskunftspflichtigen:
In den Steuererklärungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt. Die Hauptzollämter übernehmen die Angaben automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern.
4.4 Dokumentation des Fragebogens:
Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Schaumweinsteuergesetz.
Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge).
Rechtsgrundlage:
Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter.
Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet.
Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung
Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich).
Regionaldatenbank.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 im Juni 2024 erfolgte eine Neuberechnung der Bevölkerungszahlen ab dem Zensusstichtag (15.05.2022).
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Stand der Bevölkerung:
Monatlich:
Für Bund und Länder
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Jährlich (Stichtag 31. Dezember):
Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise:
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Altersjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch
Für Bund und Länder nach:
Geburtsjahren;
Altersjahren;
Geschlecht;
Familienstand (ab 1970);
Geschlecht;
Staatsangehörigkeiten (ab 2011).
Für Gemeinden:
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht.
Jährlich (Stichtag 30. Juni):
Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen
Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Gemeindegrößenklassen.
Jährlich (Jahresdurchschnitt):
Für Bund und Länder
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht
Altersjahren;
Geburtsjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung.
Dokumentationsstand:
11.04.2025
, Informationen zur
Methodik
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)
Anmerkung(en)
In den Angaben für Bier sind in den Jahren ab 1993 die Angaben für alkoholfreies Bier nicht enthalten.
In den Angaben für Schaumwein sind die Angaben für Schaumwein zum ermäßigten Satz enthalten.
Die Angaben für Trinkwein einschließlich Schaumwein sind die Angaben für Wirtschaftsjahre bis zum 31.7. des angegebenen Jahres (in den Jahren vor 2001 bis zum 31.8.). Die Angaben für Verbrauchswein für Brennereien sowie zur Essigherstellung sind nicht enthalten. Quelle: Berichte Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Die Verbrauchsberechnung von Branntwein wurde 1993 umgestellt. Der Vergleich mit den Vorjahren ist dadurch beeinträchtigt.
Die Angaben für Bier sind für die Jahre 2021 bis 2024 vorläufig.
1) Aufgrund von steuerrechtlichen Änderungen wurde auf eine Aufbereitung der Daten für das Berichtsjahr 2010 verzichtet.
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
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Verbrauchsteuerstatistik
19.05.2015: Seit dem 19.05.2015 wird zur Berechnung der ausgewiesenen Werte die Bevölkerung im Jahresdurchschnitt verwendet. Vorher wurde die Stichtagsbevölkerung am 31. Dezember verwendet.
04.05.2017: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2012 bis 2015 rückwirkend korrigiert.
04.05.2018: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2014 bis 2016 korrigiert.
13.05.2019: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2014 bis 2017, die für Trinkwein für das Jahr 2017 korrigiert.
26.05.2020: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2015 bis 2018 rückwirkend korrigiert.
29.03.2021: Die Angaben für Bier wurden für die Jahre 2016 bis 2019 rückwirkend korrigiert.
16.04.2024: Die Angaben wurden rückwirkend korrigiert.
23.04.2025: Die Angaben wurden rückwirkend korrigiert.
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 23.04.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.