Tabelle (gestaltbar): Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach dem Ort der Leistungserbringung

Tabelle (gestaltbar): Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach dem Ort der Leistungserbringung

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in und außerhalb von Einrichtungen am Jahresende (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Ort der Leistungserbringung

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Deutschland, Geschlecht: Alle Geschlechter, Ort der Leistungserbringung: in und außerhalb von Einrichtungen

AlterJahr (absteigend)
anzeigen1995
 
anzeigen2000
 
anzeigen2005
 
anzeigen2010
 
2015
 
anzeigen2016
 
2021
 
2022
 
2023
 
ausblendenAlle Altersgruppen2.555.4532.693.527271.501319.362397.577374.310214.860226.390224.495
Unter 18 Jahre966.541992.76623.84725.96330.13930.47922.47025.76024.255
18 bis unter 25 Jahre227.870257.78217.59121.30719.74319.4077.5857.2706.805
25 bis unter 50 Jahre900.563920.99792.443118.329126.475121.94450.13547.91046.015
50 bis unter 65 Jahre275.330326.14661.40982.851128.075118.62464.54575.05574.035
65 Jahre und älter185.149195.83676.21170.91293.14583.85670.12570.39073.385

Die Tabelle wurde am 13.05.2025 09:07 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

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Diese Tabelle bezieht sich auf folgende Blattmerkmale:Neue Auswahl:
MerkmalDerzeit eingestellte MerkmalsausprägungAuswahl einer neuen Merkmalsausprägung
RegionDeutschland
GeschlechtAlle Geschlechter
Ort der Leistungserbringungin und außerhalb von Einrichtungen

Merkmal in Zeilen oder Spalten ändern:MerkmalZeileSpalteBlatt
Jahr
Region
Alter
Geschlecht
Ort der Leistungserbringung
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Werteauswahl

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Datenquelle(n)/Ansprechperson

  • Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII), Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu 
    , Informationen zur 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Ab 1994 werden Asylbewerber nicht mehr in der Sozialhilfestatistik erfasst. Die Werte sind daher nur bedingt vergleichbar.
  • Zum 1. Januar 2005 wurde das bis dato durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelte Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch als Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) integriert. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) erhalten seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 lediglich nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Hilfebedürftige, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende). Dieser Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen sind die Zahlen nur noch bedingt mit den Berichtsjahren vor 2005 vergleichbar.
  • Ab Berichtsjahr 2020 werden Bedarfe für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 27b SGB XII auf Grundlage der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes und die dadurch bewirkte Trennung der Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Fachleistung der Eingliederungshilfe im Wesentlichen nur noch für stationäre Einrichtungen der Hilfe zur Pflege anerkannt. In diesem Zusammenhang kam es im Berichtsjahr 2020 gegenüber 2019 zu einem deutlichen Rückgang der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 07.08.2024 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

Links auf andere Fundstellen


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 13.05.2025