Indikator 18 der ECHI shortlist: Ausgewählte übertragbare Krankheiten, je 100.000 Einwohner.
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Ausgewählte übertragbare Krankheiten
European Community Health Indicators 18 - Ausgewählte übertragbare Krankheiten, je 100.000 Einwohner.
Berechnungsmethode Die Quote aus der absoluten Anzahl bestätigter neuer Fälle der Krankheit in einem Jahr und der Bevölkerung in diesem Jahr, ausgedrückt je 100.000 Einwohner.
Abweichungen von den ECHIM Definitionen Es fehlen Daten über Chlamydien, Mumps und invasive pneumokokken Erkrankung.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Bundesweite Surveillance (Grad der Untererfassung krankheitsspezifisch und abhängig von zahlreichen Faktoren).
Abzusehende Modifikationen:
Keine.
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Erkrankte nach:
Zeitliche Zuordnung;
Altersgruppe;
Geschlecht;
Art der meldepflichtigen Krankheit.
Dokumentationsstand:
30.06.2021
, Informationen zur
Methodik
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Datenhalter: Robert Koch-Institut
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Gesetzliche Grundlage
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene
Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht,
Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern
meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von
den Meldepflichtigen gemeldet werden müssen und welche
dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden.
Periodizität
Jährliche Berichterstattung.
Meldeweg und Meldefristen
Der reguläre Meldeweg sieht
vor, dass die Meldung von Erkrankungen oder Erregernachweisen an das zuständige
Gesundheitsamt abgesetzt und von dort über die zuständige Landesbehörde
an das RKI übermittelt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass
die Meldungen zuerst dort eintreffen, wo in der Regel die Maßnahmen
für den öffentlichen Infektionsschutz zu ergreifen sind, nämlich
im Gesundheitsamt. Die im § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise
sind dagegen nichtnamentlich direkt an das RKI zu melden.
Die namentliche Meldung muss gemäß § 9 IfSG unverzüglich,
spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Erkenntnis dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.
Je nach Zuständigkeit können die Informationen zu den Fällen an andere Gesundheitsämter übermittelt werden.
Erfüllt eine Meldung die vom Robert Koch-Institut erstellten Kriterien gemäß
den nach § 11 Abs. 2 IfSG veröffentlichten Falldefinitionen, wird
er ohne Angabe personenbezogener Daten an die zuständige Landesbehörde und von
dort weiter an das RKI übermittelt (§ 11 Abs. 1 IfSG).
Die Übermittlung vom Gesundheitsamt
an die zuständige Landesbehörde sowie von der Landesbehörde an das RKI soll jeweils
spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgen.
Das RKI wertet die übermittelten Meldedaten infektionsepidemiologisch aus und veröffentlicht diese periodisch.
Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht
Grundlage für eine sinnvolle Interpretation
epidemiologischer Daten ist die Zuordnung der Erkrankungen nach Zeit und
Ort ihres Auftretens sowie nach Alter und Geschlecht der Erkrankten.
Sonstige Hinweise
Die gesetzliche Meldepflicht nach IfSG soll sicherstellen, dass alle in der Meldepflicht aufgenommenen Zustände, d.h. Erkrankungen
und Infektionen, gemeldet werden, sofern sie den Meldepflichtigen,
also in der Regel den Ärzten und Laboratorien bekannt werden. Dieser
Meldepflicht wird jedoch nicht immer Folge geleistet, so dass ein Teil
der ärztlich oder labordiagnostisch diagnostizierten meldepflichtigen Krankheiten
nicht im Meldesystem erfasst wird.
_____________
Quelle: Robert Koch-Institut:
Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten.
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt (Informationen zu
Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge).
Rechtsgrundlage:
Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter.
Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet.
Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung
Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich).
Regionaldatenbank.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 im Juni 2024 erfolgte eine Neuberechnung der Bevölkerungszahlen ab dem Zensusstichtag (15.05.2022).
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Stand der Bevölkerung:
Monatlich:
Für Bund und Länder
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Jährlich (Stichtag 31. Dezember):
Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise:
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Altersjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch
Für Bund und Länder nach:
Geburtsjahren;
Altersjahren;
Geschlecht;
Familienstand (ab 1970);
Geschlecht;
Staatsangehörigkeiten (ab 2011).
Für Gemeinden:
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht.
Jährlich (Stichtag 30. Juni):
Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen
Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Gemeindegrößenklassen.
Jährlich (Jahresdurchschnitt):
Für Bund und Länder
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht
Altersjahren;
Geburtsjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung.
Dokumentationsstand:
11.04.2025
, Informationen zur
Methodik
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)
Definition(en)
Campylobacter-Enteritis
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Bakterien der Gattung Campylobacter verursachen eine Darminfektion, die typischerweise mit Bauchschmerzen und wässrigem,
gelegentlich blutigem Durchfall einhergeht. Die wichtigsten humanpathogenen Spezies sind C. jejuni und C.coli. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt vor allem über tierische
Lebensmittel (Geflügel, Rohmilch) und Haustiere. Als seltene Komplikationen können das Guillain-Barré-Syndrom
(eine mit Lähmungserscheinungen einhergehende Nervenerkrankung) sowie Gelenkentzündungen auftreten.
(Stand 2016)
E.coli, sonstige darmpathogene Stämme
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Das Bakterium Escherichia coli ist ein normaler Bewohner des menschlichen Darms. Manche Stämme können
allerdings mehr oder weniger schwere Darmerkrankungen hervorrufen. Die Bakterien werden durch Kontakt und vor allem durch kontaminierte
Lebensmittel übertragen.
(Stand 2012)
Giardiasis
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Die Infektion mit dem weltweit verbreiteten Dünndarmparasiten Giardia lamblia kann unauffällig verlaufen,
aber auch zu lang andauernden und über Jahre wiederkehrenden Durchfällen und Oberbauchbeschwerden mit Gewichtsabnahme sowie ausgeprägtem Meteorismus führen. Der Parasit wird fäkal-oral durch direkten Kontakt, Nahrungsmittel oder Trinkwasser übertragen.
(Stand 2016)
Hepatitis A
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Das Hepatitis-A-Virus wird mit dem Stuhl ausgeschieden und durch direkten Kontakt, verunreinigte Nahrungsmittel
oder Trinkwasser übertragen. Es verursacht eine akute Leberentzündung mit den klinischen Zeichen einer Gelbsucht. In Ländern mit niedrigem
Hygienestandard ist die Durchseuchung schon im Kindesalter sehr hoch. In Europa und Nordamerika kam es in den letzten
Jahrzehnten zu einem kontinuierlichen Rückgang der Erkrankungshäufigkeit, so dass hier immer weniger Jugendliche
und Erwachsene eine Immunität besitzen. Eine Schutzimpfung steht zur Verfügung.
(Stand 2012)
Hepatitis B
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Die Hepatitis B ist eine weltweit beim Menschen vorkommende, durch Hepatitits-B-Viren ausgelöste Leberentzündung,
die vorwiegend sexuell und durch Kontakt mit kontaminiertem Blut oder Körperflüssigkeiten übertragen wird. Bei Erwachsenen
heilt sie meistens aus, kann aber in 5 bis 10 Prozent der
Fälle chronisch verlaufen und in eine Leberzirrhose oder ein Leberzellkarzinom übergehen. Es gibt eine wirksame Schutzimpfung.
(Stand 2012)
ICD
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Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
ICD-10
Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme"
(ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums
für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche
übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International
Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision
der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:
1. Verschlüsselung von Todesursachen.
Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt
und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO,
die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung.
Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten
und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des
pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird
die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet
"German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10
beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V
deutlich verändert.
Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der
ICD-10
ICD-9
Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage
der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde
zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in
der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die
Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig,
seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.
Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der
ICD-9
Infektionskrankheiten
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Unter Infektionskrankheiten versteht man die durch Ansteckung mit bestimmten Krankheitserregern
(Infektion) hervorgerufenen, fast immer mit Fieber einhergehenden Krankheiten. Die charakteristischen
Krankheitserscheinungen treten erst nach einer bestimmten Inkubationszeit auf; uncharakteristische
Erscheinungen, die dem eigentlichen Krankheitsbild oft einige Tage vorausgehen, sind Prodrome oder
Prodromalerscheinungen. Nach Abheilung ist in vielen Fällen Immunität entstanden, die eine
Wiederholung (ein Rezidiv) derselben Krankheit ausschließt. Indes haben nicht alle Infektionskrankheiten
Immunität im Gefolge. Viele Infektionskrankheiten treten seuchenartig in Epidemien auf und wandern über
weite Gebiete; daneben kommen sie sporadisch oder immer wiederkehrend in bestimmten Gebieten
endemisch vor.
Infektionskrankheiten sind Allgemeinerkrankungen, die sich aber besonders an bestimmten Organen
abspielen. So finden sich bei Scharlach, Masern, Typhus, Fleckfieber, Windpocken und Röteln u.a. Ausschläge;
am Darmkanal spielen sich z.B. Typhus, Paratyphus und Cholera ab; Blut und Blutkreislauf
werden von Malaria und Fleckfieber befallen, Gehirn und Nervensystem von epidemischer
Hirnhautentzündung, Kinderlähmung, Genickstarre, Miliartuberkulose u.a. Zur Behandlung der
Infektionskrankheiten dienen neben verschiedenen Allgemeinmaßnahmen vor allem Antibiotika und
Sulfonamide (Chemotherapie). Zur Bekämpfung der Infektionskrankheiten besteht die Meldepflicht an die
Gesundheitsämter (meldepflichtige Krankheiten), die Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterausbreitung
ergreifen; hierher gehören Isolierung und Desinfektion der Kranken und Impfung der Gesunden zur
Immunisierung.
(Quelle: www.wissen.de)
Legionellose
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Die Legionellose ist eine Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung Legionella hervorgerufen wird. Man unterscheidet zwei typische Krankheitsbilder: das Pontiac-Fieber,
welches durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen charakterisiert ist, und die Legionärskrankheit, die mit einer
Lungenentzündung (Pneumonie) einhergeht. Die Infektion erfolgt in der Regel durch das Einatmen erregerhaltiger Aerosole (generiert durch häusliche oder
öffentliche Wassersysteme wie z. B. Duschen und Whirlpools oder durch industrielle
Anlagen wie z. B. Verdunstungskühlanlagen). Ein weiterer wenngleich seltener Infektionsweg ist die (Mikro-)Aspiration von kontaminiertem Wasser. welches versehentlich in die Luftröhre gelangt. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen spielen in der Praxis keine Rolle und sind bis auf einen Einzelfall bisher nicht dokumentiert worden.
Epidemiologisch werden im privaten und beruflichen Umfeld erworbene, reiseassoziierte und in Krankenhäusern bzw. Pflege¬einrichtungen erworbene Legionellosen unterschieden
.
(Stand 2025)
Listeriose
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Erkrankungen durch das Bakterium Listeria monocytogenes treten in verschiedenen Formen auf. Die Listeriose-Gastroenteritis äußert sich durch Durchfall mit unterschiedlichem Schweregrad. Infektionen während der Schwangerschaft
(Schwangerschafts-Listeriose) können sich als Fieber oder grippeähnliche Beschwerden äußern und als Folge einer
intrauterinen oder perinatalen Übertragung zu Fehl-, Früh, Totgeburt oder zur Geburt eines geschädigten Kindes
(Neugeborenen-Listeriose) führen. Bei anderen Listeriosen, die nicht mit einer Schwangerschaft in Zusammenhang stehen und die
vor allem bei älteren oder abwehrgeschwächten Patienten auftreten, kann es auch zu Blutstrominfektionen und Entzündungen
der Hirnhäute oder des Gehirns kommen. Die Übertragung von Listeria monocytogenes erfolgt zumeist durch den Konsum
kontaminierter Lebensmittel.
(Stand 2025)
Salmonellose
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Salmonellosen sind durch Bakterien der Gattung Salmonella verursachte Erkrankungen. Enteritis-Salmonellen kommen weltweit u.a. in Geflügel, Schweinen, Rindern, aber auch Reptilien und pflanzlichen Lebensmitteln vor. Sie werden meist durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel auf den Menschen übertragen. vor.
Sie werden meist durch Lebensmittel übertragen. Beim Krankheitsbild steht Durchfall im Vordergrund.
Daneben sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber möglich. Die Symptome dauern in der
Regel wenige Stunden oder Tage, führen bei einem Teil der Betroffenen aber auch zu mehrtägigen Krankenhausaufenthalten.
Typhus und Paratyphus, verursacht durch die beiden Salmonellen-Serovare S. typhi und S. paratyphi unterscheiden sich im Krankheitsbild
deutlich von den übrigen Salmonellosen und werden in eigenen Kapiteln (s. Kap. 6.61 und 6.47) behandelt.
(Stand 2025)
Yersiniose
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Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Die enterale Yersiniose wird durch Bakterien der Gattung Yersinia, insbesondere Y. enterocolitica, seltener durch Y. pseudotuberculosis, hervorgerufen.
Die Infektion mit Y. enterocolitica kann über kontaminierte Lebensmittel vorwiegend tierischer Herkunft,
Trinkwasser oder in seltenen Fällen direkt über infizierte Personen erfolgen. Zum klinischen Bild gehören u. a. Durchfälle, Bauchschmerzen und Fieber. Als Folgeerkrankungen können Gelenkentzündungen (reaktive Arthritis) oder Entzündungen des Unterhautfettgewebes (Erythema nodosum) auftreten.
(Stand 2025)
Anmerkung(en)
Datenstand: 1. März 2021
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 06.12.2021 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.