Indikator 62 der ECHI shortlist: Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner
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Krankenhausbetten
European Community Health Indicators 62 - Krankenhausbetten
Berechnungsmethode Die absolute Anzahl an Krankenhausbetten, je 100.000 Einwohner.
Abweichungen von den ECHIM Definitionen Für die Berechnung der Rate wird die durschnittliche Jahresbevölkerung anstelle der Stichtagsbevölkerung am 31.12. benutzt. Es liegen keine Daten nach Region vor und es fehlen Informationen zu Betten der Langzeitpflege.
Die Angaben stammen aus der Krankenhausstatistik. Zu den stationären Einrichtungen zählen in Anlehnung an diese Erhebung Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Krankenhäuser insgesamt sowie die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen insgesamt bilden die Summe für Stationäre Einrichtungen insgesamt Stationäre Einrichtungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) werden in der Pflegestatistik nachgewiesen. Angaben zu letzterer sind in der vorliegenden Tabelle nicht enthalten, sondern unter dem Stichwort Pflegestatistik zu finden.
971,30
911,91
846,79
824,97
813,31
781,82
776,02
Krankenhäuser insgesamt ...
759,23
680,94
635,21
614,93
611,30
586,55
581,28
... nach der Trägerschaft
Öffentliche Krankenhäuser
.
.
331,93
298,75
294,61
279,17
277,66
Freigemeinnützige Krankenhäuser
.
.
224,04
212,16
205,13
190,64
187,39
Private Krankenhäuser
.
.
79,25
104,01
111,56
116,74
116,24
Allgemeine Krankenhäuser ...
699,61
636,49
588,08
565,64
555,59
531,28
525,29
... nach der Trägerschaft
Öffentliche Krankenhäuser
401,70
344,99
302,87
273,23
266,66
252,56
250,29
Freigemeinnützige Krankenhäuser
260,41
244,09
213,31
201,01
192,69
178,69
175,54
Private Krankenhäuser
37,50
47,41
71,90
91,41
96,23
100,03
99,47
Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen, und/oder geriatrischen Betten
59,61
44,46
47,13
49,28
55,71
55,27
55,99
Die Tabelle wurde am 11.05.2025 13:30 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu
Datenquelle/Ansprechperson
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Datenquelle:
Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Die Krankenhausstatistik - Grunddaten liefert jährlich Angaben über die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
Ab 2020 werden ausgewählte Merkmale der Krankenhäuser nach Standorten erhoben.
Variablen:
Krankenhäuser:
Aufgestellte Betten, Berechnungs- und Belegungstage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Ausbildungsstätten
Arzneimittelversorgung
Medizinisch-technische Großgeräte
Nicht bettenführende Fachabteilungen
Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen sowie
Tages- und Nachtklinikplätze (in Krankenhäusern)
Dialyseeinrichtungen
Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Ambulante Krankenhausleistungen
Entbindungen und Geburten in Krankenhäusern
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen:
Aufgestellte Betten, Pflegetage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Medizinisch-technische Großgeräte
Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge).
Rechtsgrundlage:
Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter.
Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet.
Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung
Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich).
Regionaldatenbank.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 im Juni 2024 erfolgte eine Neuberechnung der Bevölkerungszahlen ab dem Zensusstichtag (15.05.2022).
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Stand der Bevölkerung:
Monatlich:
Für Bund und Länder
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Jährlich (Stichtag 31. Dezember):
Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise:
Bevölkerung nach:
Geschlecht;
Altersjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch
Für Bund und Länder nach:
Geburtsjahren;
Altersjahren;
Geschlecht;
Familienstand (ab 1970);
Geschlecht;
Staatsangehörigkeiten (ab 2011).
Für Gemeinden:
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht.
Jährlich (Stichtag 30. Juni):
Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen
Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Gemeindegrößenklassen.
Jährlich (Jahresdurchschnitt):
Für Bund und Länder
Bevölkerung insgesamt und nach:
Geschlecht
Altersjahren;
Geburtsjahren;
Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung.
Dokumentationsstand:
11.04.2025
, Informationen zur
Methodik
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Definition(en)
Aufgestellte Betten
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes: Anzugeben sind alle betriebsbereit aufgestellten Betten des Krankenhauses, die zur vollstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmt sind. Betten zur teilstationären oder am-bulanten Unterbringung, Betten in Untersuchungs- und Funktions-räumen sowie Betten für nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftige Neugeborene ("Gesunde Neugeborene") entsprechend den Fallpauschalen P66D, P67D oder P67E nach § 1 Absatz 5 Fallpauschalenvereinbarung (FPV 2018) werden nicht einbezogen. Die Zahl der aufgestellten Betten wird als Jahresdurchschnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl ermittelt. Die Zählung der Betten erfolgt unabhängig von deren Förderung.
Freigemeinnützige Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Freigemeinnützige Einrichtungen werden von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine unterhalten.
Private Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Private Einrichtungen bedürfen als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung.
Öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Öffentliche Einrichtungen können in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form geführt werden.
Die in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Einrichtungen sind entweder rechtlich selbstständig (z.B. Zweckverband, Anstalt, Stiftung)
oder rechtlich unselbstständig (z.B. Regie- oder Eigenbetrieb). In privatrechtlicher Form (z.B. als GmbH) betriebene Einrichtungen befinden
sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Bezirke, Kreise, Gemeinden) oder Zusammenschlüsse
solcher Körperschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände) oder Sozialversicherungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger
oder Berufsgenossenschaften) unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 v.H. des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.
Anmerkung(en)
Keine Anmerkungen
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
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Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
01.01.1999:
Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 23.06.2020 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.