Tabelle (gestaltbar): Integrierte Versorgung, Krankenhausbehandlung und häusliche Krankenpflege
Leistungstage, Leistungsfälle und Tage je Fall der Krankenhausbehandlung und häuslicher Krankenpflege bei integrierter Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Geschlecht, Kassenart
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Integrierte Versorgung, Krankenhausbehandlung und häusliche Krankenpflege
Bei der Integrierten Versorgung werden Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend beziehungsweise fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Hierzu schließen Krankenkassen mit Leistungserbringern entsprechende Verträge.
Für die Teilnahme an einer Integrierten Versorgungsform können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren. Integrierte Versorgungsnetze sollen seit dem GKV-WSG 2007 (Gesetzliche Krankenkassen-Wettbewerbsstärkungsgesetz) stärker die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten, wie zum Beispiel Diabetes mellitus oder Bandscheibenerkrankungen, zum Ziel haben oder sämtliche Erkrankungen eines Patienten vernetzt behandeln.
Um die medizinische und pflegerische Gesamtsituation von älteren und gebrechlichen Patientinnen und Patienten zu verbessern, ist auch die Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung eingebunden.
Diese Tabelle bezieht sich auf: Berichtsjahr: 2023, Geschlecht: Alle Geschlechter, Indikatoren für Integrierte Versorgung: Leistungsfälle
KG 2-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu
Datenquelle/Ansprechperson
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Datenquelle:
KG 2-Statistik (gesetzliche Krankenversicherung: u.a. Leistungsfälle und -zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, -hausbehandlung, häuslicher Krankenpflege, Leistungsfälle bei Schwanger- und Mutterschaft, von Entbindungs- und Sterbegeld)
Leistungsfälle vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung in psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Einrichtungen:
Geschlecht;
Versichertengruppe;
Kassenart.
Stationsquivalente psychiatrische Behandlungen im häuslichen Umfeld nach § 39 Abs. 1 Satz 4 SGB V:
Geschlecht;
Versichertengruppe;
Kassenart.
Dokumentationsstand:
04.07.2024
)
Definition(en)
Integrierte Versorgung
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Nach der KG 2-Statistik (gesetzliche Krankenversicherung: u.a. Leistungsfälle und -zeiten von
Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, -hausbehandlung, häuslicher Krankenpflege, Leistungsfälle bei Schwanger- und
Mutterschaft, von Entbindungs- und Sterbegeld), Bundesministerium für Gesundheit.
Bei der Integrierten Versorgung werden Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend beziehungsweise fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung
der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Hierzu schließen
Krankenkassen mit Leistungserbringern entsprechende Verträge. (Anm. der Redaktion: Die Integrierte Versorgung ist in § 140a SGB V geregelt.)
Anmerkung(en)
Keine Anmerkungen
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 13.01.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.