Tabelle (gestaltbar): Ambulante Gesundheitseinrichtungen

Tabelle (gestaltbar): Ambulante Gesundheitseinrichtungen

Ärztliche bzw. psychotherapeutisch geleitete ambulante Gesundheitseinrichtungen. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Art der Praxis 
 

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Deutschland

Art der PraxisJahr (absteigend)
anzeigen2002
 
anzeigen2005
 
anzeigen2010
 
2015
 
2016
 
2017
 
2018
 
2019
 
2020
 
2021
 
2022
 
2023
 
2024
 
ausblendenAlle Praxen96.16994.59987.066102.208101.932101.674101.274100.799100.693100.50999.65898.98598.503
Hausärztliche Einzelpraxen40.89038.33733.50430.54730.07129.40228.66828.07427.43026.78426.17525.47424.869
Hausärztliche
      Gemeinschaftspraxen
7.9668.8829.5589.1799.1809.1199.0238.8758.8198.6998.5178.4398.349
Fachärztliche Einzelpraxen38.91537.64733.51831.97731.44431.03930.58930.02529.45228.92328.23327.62627.069
Fachärztliche fachgleiche
      Gemeinschaftspraxen
6.8957.8028.5538.2878.1678.0357.9788.0647.9857.9487.7567.6147.481
Fachärztliche
      fachübergreifende
      Gemeinschaftspraxen
500668797673639642646391365348322301282
Versorgungsbereichsübergreifende
      Gemeinschaftspraxen 
 
1.0031.2631.136904808772734698666639613570526
Psychologisch
      psychotherapeutische
      Einzelpraxen
...20.02120.95321.78822.60623.59324.77725.94626.80927.74328.697
Psychologisch
      psychotherapeutische
      Gemeinschaftspraxen
...5926388379821.0241.1401.1591.1681.1591.171
Gemischte ärztlich-
      psychologisch
      psychotherapeutische
      Gemeinschaftspraxen
...28324048555963655959
Medizinische VersorgungszentrenX3411.6542.1562.4902.8213.1733.5393.8464.1794.5744.897...

Die Tabelle wurde am 09.05.2025 07:48 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

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RegionDeutschland

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Datenquelle(n)/Ansprechperson

  • Bundesarztregister, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Informationen zu 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Einrichtungen nach § 400 SGB V (ehemals § 311 SGB V; die ehemaligen Polikliniken in den neuen Bundesländern) werden nicht berücksichtigt.
  • Hausärzte und Fachärzte werden gemäß § 73 Abs. 1a SGB V definiert.
  • Medizinische Versorgungszentren wurden 2004 eingeführt (§ 95 SGB V).
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurden nicht über das Bundesarztregister ausgewertet, sondern über eine regelmäßige Umfrage der KBV bei den KVen. Bis 2012 waren MVZ, in denen Vertragsärzte tätig waren, auch in der Praxen-Statistik enthalten, so dass es hier zu einer Doppelzählung kam. Die Zuordnung zu einer Praxis-Kategorie erfolgte abhängig von den Fachgebieten und Versorgungsbereichen der MVZ-Ärzte (Beispiel: Ein MVZ, in dem 2 Vertragsärzte tätig waren, von denen einer fachärztlich tätiger Internist und einer Chirurg war, wurde als fachübergreifende fachärztliche Gemeinschaftspraxis gezählt). MVZ, in denen ausschließlich angestellte Ärzte tätig waren, wurden nicht in der Praxis-Statistik gezählt, so dass es hier zu keiner Doppelzählung kam. Seit 2013 sind auch MVZ, in denen Vertragsärzte tätig sind, in der Praxen-Statistik nicht mehr enthalten, so dass es hier zu keiner Doppelzählung mehr kommt.
  • Zum 31.12.2019 ist für die Kategorie der 'fachärztlichen fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen' ein starker Rückgang zu verzeichnen. Grund dafür ist, dass ab dem 31.12.2019 in den Vertragsarztstatistiken die Arztgruppen der 'Chirurgen' und der 'Orthopäden' zur Gruppe der 'Chirurgen und Orthopäden' zusammengefasst werden. Dies folgt der Zusammenlegung der beiden Bedarfsplanungsarztgruppen in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Jahr 2019 und der Zusammenlegung der Gebiete in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer im Jahr 2003. Auf Grund dessen werden Gemeinschaftspraxen zwischen Chirurgen und Orthopäden seit 2019 nicht mehr als 'fachärztliche fachübergreifende Gemeinschaftspraxen' sondern als 'fachärztliche fachgleiche Gemeinschaftspraxen' gezählt.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2024 wurden am 05.05.2025 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

Links auf andere Fundstellen

Zeichenerklärung

  • .    = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
  • ... = Angabe fällt später an
  • X  = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 09.05.2025