Datenquelle: | Gesundheitspersonalrechnung |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 13 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Gesundheitspersonalrechnung liefert detaillierte Informationen über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtungen und Art der Beschäftigung. |
Rechtsgrundlage: | - |
Datenerheber: | Statistisches Bundesamt |
Berichtsweg: | - |
Untersuchungsobjekt: | Beschäftigte im Gesundheitswesen. |
Kreis der Befragten: | - |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Sekundärstatistisches Rechenwerk. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 2000 |
- zuletzt: | 2022 |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Jährlich. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, WiSta, verschiedene Hefte, STATmagazin, Datenreport 2013, RKI-Themenheft 46. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | - |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Gesundheitspersonal nach:
|
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Tabelle (gestaltbar): GPR, Gesundheitspersonal nach Geschlecht, Einrichtung und Beruf
Gesundheitspersonal in 1.000. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Geschlecht, Einrichtung, Beruf
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Geschlecht: Alle Geschlechter, Einrichtung: Einrichtungen insgesamt
Berufe | Jahr (absteigend) | ||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Personal in den Einrichtungen Gesundheitsschutz, Arztpraxen, Apotheken und in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens:
In den Einrichtungen Gesundheitsschutz, Arztpraxen, Apotheken und den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Personal im Jahr 2021 besonders stark gestiegen. Grund hierfür ist das zusätzlich eingestellte Personal zur Pandemiebekämpfung (etwa in der Kontaktnachverfolgung von Infizierten, sowie Corona-Teststellen und Impfzentren). In den genannten Einrichtungen kann nicht exakt quantifiziert werden, wieviel zusätzliches Personal zur Pandemiebekämpfung insgesamt eingestellt wurde, da dieses Personal keiner eigenen Berufsgruppe zugeordnet werden kann: Das Personal in Testzentren wird in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens erfasst, sofern es in einem medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin), einem Beruf in der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik gemeldet wurde. Das Personal in Gesundheitsämtern und von öffentlicher Hand betriebenen Impfzentren wird in der Einrichtung "Gesundheitsschutz" auf Basis der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes erfasst. Auch in Apotheken und Arztpraxen wurden zahlreiche Coronastest und -impfungen durchgeführt. Daher ist die Zahl der Beschäftigten in diesen Einrichtungen stark angestiegen. Personal nach Berufen: Die Berufe der Gesundheitspersonalrechnung werden ab dem Berichtsjahr 2021 auf Grundlage der Klassifikation der Berufe "KldB 2010 - überarbeitete Fassung 2020" ausgewiesen. Aufgrund der überarbeiteten Fassung der Klassifikation der Berufe 2010 sowie weiterer berufsfachlicher Neuzuordnungen von Berufen ergeben sich ab Berichtsmonat Januar 2021 Verschiebungen vor allem ab der Ebene der Berufsgruppen (3-Steller) und beim "Anforderungsniveau". Beispiele hierfür sind zwischen den Jahren 2020 und 2021 deutliche Veränderungen der Zahl der Beschäftigten bei den Positionen "81113 Zahnmedizinische Fachangestellte - komplexe Spezialistentätigkeiten" und "81382 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - fachlich ausgerichtete Tätigkeit. | 2022 | |||||||||||||||||
Insgesamt | 5.070 | 5.169 | 5.272 | 5.388 | 5.493 | 5.591 | 5.661 | 5.762 | 5.847 | 6.012 | 6.048 | ||||||||||||||||
624 Verkauf drogerie- und apothekenüblicher Waren, Medizinbedarf | 52 | 52 | 53 | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 | 51 | 60 | 58 | ||||||||||||||||
732 Verwaltung
Info
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 75 | 78 | 80 | 80 | 82 | 84 | 85 | 87 | 89 | 95 | 100 | ||||||||||||||||
733 Medien-, Dokumentations- und Informationsdienste
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 5 | 5 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 7 | 7 | 7 | ||||||||||||||||
811 Arzt- und Praxishilfe
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 595 | 614 | 624 | 633 | 643 | 651 | 659 | 667 | 671 | 709 | 704 | ||||||||||||||||
812 Medizinisches Laboratorium
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 98 | 99 | 100 | 101 | 101 | 102 | 104 | 104 | 107 | 115 | 108 | ||||||||||||||||
813 Gesundh.- und Krankenpfl., Rettungsd. und Geburtshilfe | 975 | 1.005 | 1.025 | 1.041 | 1.064 | 1.085 | 1.107 | 1.125 | 1.155 | 1.181 | 1.195 | ||||||||||||||||
814 Human- und Zahnmedizin
Info
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 418 | 427 | 436 | 443 | 450 | 457 | 465 | 475 | 482 | 489 | 494 | ||||||||||||||||
816 Psychologie und nichtärztliche Psychotherapie
Info
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 36 | 38 | 40 | 41 | 43 | 45 | 47 | 49 | 52 | 54 | 56 | ||||||||||||||||
817 Nichtärztliche Therapie und Heilkunde | 373 | 386 | 400 | 412 | 419 | 422 | 425 | 429 | 425 | 424 | 425 | ||||||||||||||||
818 Pharmazie
Info
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 154 | 157 | 160 | 163 | 166 | 169 | 171 | 174 | 176 | 178 | 179 | ||||||||||||||||
821 Altenpflege | 502 | 523 | 544 | 568 | 595 | 624 | 645 | 667 | 683 | 702 | 714 | ||||||||||||||||
822 Ernährungs- und Gesundheitsberatung, Wellness | 17 | 17 | 16 | 16 | 16 | 16 | 17 | 18 | 18 | 20 | 21 | ||||||||||||||||
825 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik | 147 | 149 | 151 | 153 | 155 | 156 | 156 | 157 | 157 | 159 | 159 | ||||||||||||||||
831 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
| 43 | 44 | 44 | 45 | 45 | 45 | 46 | 47 | 48 | 48 | 48 | ||||||||||||||||
Andere Berufe | 1.581 | 1.573 | 1.593 | 1.634 | 1.656 | 1.676 | 1.676 | 1.704 | 1.727 | 1.771 | 1.781 |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
Interaktive Grafiken Liniendiagramm
Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- GPR, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: Gesundheitspersonalrechnung Kontakt: - Ansprechpartner: Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst - Datenhalter: Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 13 - Straße: Gustav-Stresemann-Ring 11 - Postleitzahl/Ort: 65189 Wiesbaden - Telefon: +49 611 75-2405 - Kontaktformular: https://www.destatis.de/kontakt - Internet: https://www.destatis.de Erhebungsanlass/-zweck: Die Gesundheitspersonalrechnung liefert detaillierte Informationen über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtungen und Art der Beschäftigung. Rechtsgrundlage: - Datenerheber: Statistisches Bundesamt Berichtsweg: - Untersuchungsobjekt: Beschäftigte im Gesundheitswesen. Kreis der Befragten: - Erhebung: - Instrumentarium: Sekundärstatistisches Rechenwerk. - Periodizität: Jährlich. - erstmalig: 2000 - zuletzt: 2022 Aufbereitung: - Periodizität: Jährlich. Veröffentlichung: - regelmäßig: Jährlich. - unregelmäßig: Statistisches Bundesamt, WiSta, verschiedene Hefte, STATmagazin, Datenreport 2013, RKI-Themenheft 46. Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: - Abzusehende Modifikationen: - Vergleichbare Datenquellen: - Anmerkungen: - Variablen: Gesundheitspersonal nach:
- Einrichtungen,
- Berufen,
- Art der Beschäftigung,
- Geschlecht,
- Alter.
Dokumentationsstand: 15.05.2024
- Ambulante Einrichtungen (GPR)X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Neben den Praxen der Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/-ärzte sowie der sonstigen medizinischen Berufe sind es die Apotheken und der Einzelhandel, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Des Weiteren gehören hierzu die Einrichtungen der ambulanten Pflege.Ambulante Pflege (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Es sind die Pflegedienste zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.Apotheken (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Zu den Apotheken werden alle öffentlichen Apotheken gerechnet, nicht aber Krankenhausapotheken. Die öffentlichen Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aller Teile der Bevölkerung.Arztpraxen (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden. Neben Einzelpraxen zählen hierzu auch Gemeinschaftspraxen sowie medizinische Versorgungszentren. Praxen von Allgemeinmedizinerinnen/-medizinern sind ebenso enthalten wie Praxen von Fachärztinnen/-ärzten. Ambulatorien in denen beispielsweise Dialysebehandlungen oder Chemotherapien durchgeführt werden sowie Zentren für Familienplanung, die medizinische Behandlungen wie Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch vornehmen ohne Unterbringung, werden ebenfalls in dieser Einrichtung berücksichtigt.Einzelhandel (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In der Einrichtung Einzelhandel sind die Beschäftigten in der Augenoptik sowie der Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen enthalten. Der Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln ist im Wesentlichen auf die Versorgung kranker und behinderter Menschen ausgerichtet. Dazu zählen der Sanitätsfachhandel oder Sanitätshäuser, zu deren Angebot Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Prothesen und sonstige medizinische Hilfsapparate gehören. Aber auch Gesundheitshandwerkerinnen/-handwerker mit direktem Patientenkontakt wie beispielsweise Augenoptikerinnen/-optiker, Hörgeräteakustikerinnen/-akustiker, Orthopädiemechanikerinnen/-mechaniker und Orthopädieschuhmacherinnen/-schuhmacher werden dieser Einrichtung zugewiesen.ExperteXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten
Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Kennzeichnend für die Berufe des Anforderungsniveaus 4 sind hoch komplexe Tätigkeiten. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/ oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Diplom, Staatsexamen o.Ä.). Bei einigen Berufen bzw. Tätigkeiten kann auch die Anforderung einer Promotion bzw. Habilitation bestehen.FachkraftXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Vergleichbar mit diesem Abschluss sind z.B. ein berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfach- bzw. Kollegschule. Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Bei Anforderungsniveau 2 werden alle Berufe verortet, die hinsichtlich ihres Komplexitätsgrades der Tätigkeit einer Fachkraft entsprechen. Auch Ausbildungen behinderter Menschen nach § 66 BBiG/§ 42m HWO werden dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet, sofern die Komplexität der ausgeübten Tätigkeit vergleichbar ist mit der einer Fachkraft.Gesundheitsschutz (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beziehungsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.HelferXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 1 zugeordnet wird, umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird i.d.R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Denn diese Tätigkeiten weisen eine geringere Komplexität vor als Tätigkeiten, die typischerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden. Dem Anforderungsniveau 1 werden daher alle Helfer- und Anlerntätigkeiten sowie einjährige (geregelte) Berufsausbildungen zugeordnet.Krankenhäuser (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Beschäftigte in Hochschulkliniken und Krankenhausapotheken sind hier ebenfalls enthalten. Zum Krankenhauspersonal zählen das hauptamtliche ärztliche Personal und das nichtärztliche Personal. Nicht enthalten sind Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Ausbildungsstätten der Krankenhäuser.Medizintechnische und augenoptische Industrie (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Die medizintechnische Industrie stellt die im Gesundheitswesen benötigten technischen Hilfsmittel und Geräte (zum Beispiel Ultraschallgeräte, EKG-Geräte oder Computertomographen) zur Verfügung. In der augenoptischen Industrie steht die Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen im Mittelpunkt.Pharmazeutische Industrie (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Schwerpunkt der pharmazeutischen Industrie ist die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und Spezialitäten (zum Beispiel Arzneimittel, Antisera, Impfstoffe).Praxen sonstiger medizinischer Berufe (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In Praxen sonstiger medizinischer Berufe werden heilkundliche und humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlungen von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt. Hierzu zählen beispielsweise Praxen von Physio-, Ergo- und Sprachtherapeutinnen/-therapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten sowie von Hebammen/Entbindungspflegern. Auch die Tätigkeiten von selbstständigen Dentalhygienikerinnen/-hygienikern werden den Praxen sonstiger medizinischer Berufe zugeordnet.Rettungsdienste (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.Sonstige Einrichtungen (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden Beschäftigte ausgewiesen, die einen medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin), einen Beruf in der Altenpflege oder einen Beruf in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik (beispielsweise Augenoptiker, Zahntechniker und Hörgeräteakustiker) ausüben und nicht in einer der definierten Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten.SpezialistXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten
Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten verbunden. Die Anforderungen an das fachliche Wissen sind somit höher. Zudem erfordern die hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben. Charakteristisch für die Berufe des Anforderungsniveaus 3 sind neben den jeweiligen Spezialistentätigkeiten Planungs- und Kontrolltätigkeiten, wie z.B. Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatzplanung sowie Qualitätsprüfung und -sicherung. Häufig werden die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung vermittelt. Dem Anforderungsniveau 3 werden daher die Berufe zugeordnet, denen eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgegangen ist. Als gleichwertig angesehen werden z.B. der Abschluss einer Fachakademie oder einer Berufsakademie, der Abschluss einer Fachschule der ehemaligen DDR sowie gegebenenfalls der Bachelorabschluss an einer Hochschule. Häufig kann auch eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung ausreichend für die Ausübung des Berufes sein.Stationäre und teilstationäre Einrichtungen (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:.
Unter den Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege subsumiert.Stationäre und teilstationäre Pflege (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Es sind die Pflegeeinrichtungen zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.Verwaltung (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Zu den Verwaltungseinrichtungen zählen die Einrichtungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Gesundheitsministerien.Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In diesem Sektor werden Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen produziert. Ihm gehören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische Industrie, der Großhandel und die Handelsvermittlung sowie die medizinischen und zahnmedizinischen Laboratorien an.Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert und den Patientinnen und Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Zum Personal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zählen das hauptamtliche ärztliche Personal und das nichtärztliche Personal. Nicht enthalten sind Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Ausbildungsstätten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.Zahnarztpraxen (GPR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Eine Zahnarztpraxis ist eine ambulante Einheit mit direktem Patientenkontakt, die primär die zahnärztliche Versorgung zum Ziel hat. Die Praxen von Kieferorthopädinnen/-orthopäden und Kieferchirurginnen/-chirurgen sowie Oralmedizinische Praxen sind ebenfalls in dieser Einrichtung enthalten.
- Das 3. Geschlecht wird in den Basisstatistiken nicht ausgewiesen und kann daher in der Gesundheitspersonalrechnung nicht veröffentlicht werden.
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Gesundheitspersonalrechnung
- 21.01.2020:
Die vorläufigen Angaben für das Berichtsjahr 2018 wurden am 21.01.2020 ergänzt. Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen insgesamt und nach den Dimensionen "Beruf, Geschlecht, Alter und Beschäftigungsart" sind für das Berichtsjahr 2018 vorläufige Werte. Das gleiche gilt für die ausgewiesene Zahl der Vollzeitäquivalente. Aufgrund einer umfassenden Revision zweier Basisstatistiken "Grunddaten der Krankenhäuser" und "Grunddaten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen dem Statistischen Bundesamt derzeit keine Personaldaten für das Berichtsjahr 2018 zur Verfügung. Daher wurden die fehlenden Personaldaten für die Einrichtungen "Krankenhäuser" und "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2018 geschätzt. Sobald die Grunddaten der Krankenhäuser und die Grunddaten für der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, werden die Ergebnisse der Gesundheitspersonalrechnung für das Berichtsjahr 2018 zeitnah revidiert.
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 01.03.2024 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Für die Jahre 2000-2011 und methodische Erläuterungen siehe Eckzahlen der Gesundheitspersonalrechnung
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 8.4, 8.10, 8.14, 8.22).
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 07.09.2024
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