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Datenquelle: Statistik der Schwangerschaftsabbrüche

Datenquelle:Statistik der Schwangerschaftsabbrüche
Kontakt:                            
- Ansprechpartner:Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst
- Datenhalter:Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 16
- Straße:Gustav-Stresemann-Ring 11
- Postleitzahl/Ort:65189 Wiesbaden
- Telefon:+49 611 75-2405
- Kontaktformular:https://www.destatis.de/kontakt
- Internet:https://www.destatis.de
Erhebungsanlass/-zweck:Gewinnung von Informationen über die nach § 218 a Abs. 1 bis 3 StGB vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche.
Rechtsgrundlage:§§ 15 bis 18 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:Statistisches Bundesamt.
Berichtsweg:Auskunftspflichtige - Statistisches Bundesamt.
Untersuchungsobjekt:Schwangerschaftsabbrüche.
Kreis der Befragten:Arztpraxen und Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
Erhebung: 
- Instrumentarium:Online-Befragung (via IDEV - Internet-Datenerhebung im Verbund), in Ausnahmefällen Erhebungsbogen.
- Periodizität:Vierteljährlich.
- erstmalig:1976 (früheres Bundesgebiet), 1972 (Neue Länder).
- zuletzt:4. Quartal und Jahr 2023
Aufbereitung: 
- Periodizität:Vierteljährlich.
Veröffentlichung: 
- regelmäßig:Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht (jährlich); als Datei unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Schwangerschaftsabbrüche --> Publikationen.
- unregelmäßig:Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte, zuletzt in Heft 12/01.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:Totalerhebung mit Auskunftspflicht.
Abzusehende Modifikationen:Keine
Vergleichbare Datenquellen:-
Anmerkungen:-
Variablen:Zur Person der Schwangeren:

  • Alter der Schwangeren;
  • Familienstand;
  • Zahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder;
  • Zahl der vorangegangenen Lebendgeborenen.

Zum Schwangerschaftsabbruch:

  • Rechtliche Begründung des Abbruchs (Indikation oder Beratungsregelung);
  • Dauer der Schwangerschaft in vollendeten Wochen;
  • Art des Eingriffs;
  • Komplikationen;
  • Ort des Eingriffs;
  • Aufenthaltsdauer im Krankenhaus;
  • Regionale Zuordnung (Land in dem der Eingriff durchgeführt wurde, Wohnland der Schwangeren).
Dokumentationsstand:15.05.2024
Skripts