Teilnahme am gesetzlichen Gesundheits-Check-up (Anzahl der Anspruchsberechtigten und Inanspruchnahme in Prozent). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Kassenart: Gesetzliche Krankenkassen insgesamt, Versichertengruppen: GKV-Versicherte insgesamt (GKV)
Jahr (absteigend) | Beteiligung am Gesundheits-Check-Up | |
---|---|---|
Anspruchsberechtigte Info ![]() ![]() | davon: Inanspruchnahme des Check-up in % ![]() ![]() | |
![]() | 39.499.846 | 10,91 |
![]() | 40.087.891 | 16,99 |
![]() | 42.457.574 | 18,17 |
![]() | 44.072.722 | 18,84 |
![]() | 44.380.376 | 42,04 |
![]() | 45.212.358 | 33,48 |
2020 | 46.768.722 | 20,29 |
2021 | 46.891.679 | 28,57 |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
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Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- KM 6-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu Datenquelle/Ansprechpartner)
- KG 3-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu Datenquelle/Ansprechpartner)
- Pflichtversicherte (GKV) | Familienversicherte (GKV) | Freiwillig Versicherte (GKV) | Versicherte Rentner (GKV) | Check-up
- Die Betriebskrankenkassen umfassen auch die Bundesbahn-Betriebskrankenkasse, die Bundespost-Betriebskrankenkasse, die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums sowie die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Betriebskrankenkassen.
- Die Innungskrankenkassen umfassen auch die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Innungskrankenkassen.
- Seit dem 1.10. 2009 wurden die Gebührenordnungspositionen verschiedener Laboruntersuchungen abgeändert, so dass diese Laboruntersuchungen nur noch mit den Gebührenordnungspositionen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten stehen, abgerechnet werden können. Daraus ergibt sich ab 2010 eine Steigerung der Fälle für Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten nach § 25 Abs. 1 SGB.
- Die Angaben für das Jahr 2021 wurden am 20.01.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 7.17)
- Informationen zu Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Kindern ,
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 07.06.2023