Leistungsfälle bei Schwangerschaft und Mutterschaft gemäß § 24i SGB V und § 14 KVLG 1989 bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Kassenart, Versichertengruppe
Diese Tabelle bezieht sich auf: Kassenart: Gesetzliche Krankenkassen insgesamt
KG 2-Statistik, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu
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Definition(en)
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Anmerkung(en)
Die Betriebskrankenkassen umfassen auch die Bundesbahn-Betriebskrankenkasse, die Bundespost-Betriebskrankenkasse, die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums sowie die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Betriebskrankenkassen.
Die Innungskrankenkassen umfassen auch die Erstreckungskassen in den Neuen Ländern; im Früheren Bundesgebiet existieren keine Erstreckungskassen der Innungskrankenkassen.
GKV-Versicherte sind GKV-Mitglieder und mitversicherte Familienangehörige zusammen.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 25.09.2023 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 29.03.2024