(Hier können Sie für alle Merkmale beliebige Werte der Ausprägungen wählen.)
Interaktive Grafiken
Datenquelle(n)/Ansprechpartner
Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der sozialen Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zu
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Definition(en)
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Anmerkung(en)
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist ab 2017 der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 für Kinderlose) gestiegen.
Mit dem Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz ist ab 2019 der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) gestiegen.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 25.09.2023 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.